Hintergrund
Hintergrund
Unterhaltsvorschuss
Kinder unter 18 Jahren, die keinen oder nicht wenigstens den Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil bekommen, haben Anspruch auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss. Auch Halbwaisen können ergänzend zur Rente Unterhaltsvorschuss bekommen. Im Jahr 2025 erhielten 856.083 Kinder Unterhaltsvorschuss.
Für diese Kinder springt also der Staat anstelle der Unterhaltspflichtigen ein. Sie bekommen je nach Alter bis zu 227, 299 oder 394 Euro pro Monat Unterhaltsvorschuss. Das Geld soll durch den sogenannten Rückgriff vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgeholt werden – in der Theorie! Denn: 2025 wurden 3,27 Mrd. Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt und nur 585 Mio. Euro zurückgeholt! Die Rückholquote beträgt somit gerade mal 17,9 Prozent!
Die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, hat sich von 427.031 Kinder in 2016 auf 856.083 Kinder in 2025 verdoppelt. Das ist eine Erfolgsgeschichte: Denn der Anstieg zeigt, wie unzureichend der Unterhaltsvorschuss vor 2017 durch die willkürlichen Beschränkungen bei Alter und Bezugsdauer war.
Was ist geplant?
Bundesfamilienministerin Prien hat am 11. Juli 2026 in der Presse angekündigt, die Altersgrenze auf 16 abzusenken, d.h. ab dem 16. Geburtstag soll zukünftig der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfallen. Vor der Kürzung des Unterhalsvorschusses in Höhe von 394 Euro im Monat betroffen wären ca. 110.000 Jugendliche, wie aus der Geschäftsstatistik des Bundesfamilienministerium zum UVG hervorgeht (https://daten.bmbfsfj.bund.de/daten/daten/unterhaltsvorschussgesetz-uvg-geschaeftsstatistik-leistungsberechtigte--268356).
Im Gesetzentwurf für den Bundeshalt 2027 sind für den Unterhaltsvorschuss bereits knapp 400 Mio. Euro weniger angesetzt: 914.000 Euro im Vergleich zu 1.310.000 Euro im Jahr 2026 (https://dserver.bundestag.de/btd/21/073/2107300.pdf). Der Bund trägt 40 Prozent der Kosten für den Unterhaltsvorschuss, die Länder 60 Prozent. Diese geben einen Teil der Kosten an die Kommunen weiter.
Was wurde noch diskutiert?
Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen der im Kanzleramt angedockten Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz“ ursprünglich vorgeschlagen, die Reform des Unterhaltsvorschuss von 2017 wieder zurückzunehmen: Dann würden Kinder wieder nur bis zu ihrem 12. Geburtstag bzw. längstens sechs Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten. Bund und Länder haben sich dann am 25. Juni 2026 darauf verständigt, durch eine Neujustierung der Kindesaltersgrenze oder einer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Alleinerziehenden einzusparen.
Koalitionsvertrag
Die Regierung hatte sich im Koalitionsvertrag auf Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss verständigt – beim Rückgriff und an der Schnittstelle zum Kindergeld:
„Wir werden in einem ersten Schritt säumige Unterhaltsschuldner durch härtere Strafen sanktionieren, zum Beispiel durch Führerscheinentzug, und so die Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss erhöhen. Wir werden die Auskunftspflicht für Unterhaltsschuldner im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) verschärfen, insbesondere durch die Einführung der unterjährigen Auskunftspflicht. Wir werden die Pfändungsfreigrenzen für Unterhaltsschuldner überprüfen. In einem nächsten Schritt wollen wir Alleinerziehende und deren Kinder besser unterstützen, indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen.“
Statt am falschen Ende zu sparen, fordern wir die Bundesregierung auf, ihre eigenen Pläne aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen!
Unterhaltsvorschuss
Kinder unter 18 Jahren, die keinen oder nicht wenigstens den Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil bekommen, haben Anspruch auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss. Auch Halbwaisen können ergänzend zur Rente Unterhaltsvorschuss bekommen. Im Jahr 2025 erhielten 856.083 Kinder Unterhaltsvorschuss.
Für diese Kinder springt also der Staat anstelle der Unterhaltspflichtigen ein. Sie bekommen je nach Alter bis zu 227, 299 oder 394 Euro pro Monat Unterhaltsvorschuss. Das Geld soll durch den sogenannten Rückgriff vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgeholt werden – in der Theorie! Denn: 2025 wurden 3,27 Mrd. Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt und nur 585 Mio. Euro zurückgeholt! Die Rückholquote beträgt somit gerade mal 17,9 Prozent!
Die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, hat sich von 427.031 Kinder in 2016 auf 856.083 Kinder in 2025 verdoppelt. Das ist eine Erfolgsgeschichte: Denn der Anstieg zeigt, wie unzureichend der Unterhaltsvorschuss vor 2017 durch die willkürlichen Beschränkungen bei Alter und Bezugsdauer war.
Was ist geplant?
Bundesfamilienministerin Prien hat am 11. Juli 2026 in der Presse angekündigt, die Altersgrenze auf 16 abzusenken, d.h. ab dem 16. Geburtstag soll zukünftig der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfallen. Vor der Kürzung des Unterhalsvorschusses in Höhe von 394 Euro im Monat betroffen wären ca. 110.000 Jugendliche, wie aus der Geschäftsstatistik des Bundesfamilienministerium zum UVG hervorgeht (https://daten.bmbfsfj.bund.de/daten/daten/unterhaltsvorschussgesetz-uvg-geschaeftsstatistik-leistungsberechtigte--268356).
Im Gesetzentwurf für den Bundeshalt 2027 sind für den Unterhaltsvorschuss bereits knapp 400 Mio. Euro weniger angesetzt: 914.000 Euro im Vergleich zu 1.310.000 Euro im Jahr 2026 (https://dserver.bundestag.de/btd/21/073/2107300.pdf). Der Bund trägt 40 Prozent der Kosten für den Unterhaltsvorschuss, die Länder 60 Prozent. Diese geben einen Teil der Kosten an die Kommunen weiter.
Was wurde noch diskutiert?
Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen der im Kanzleramt angedockten Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz“ ursprünglich vorgeschlagen, die Reform des Unterhaltsvorschuss von 2017 wieder zurückzunehmen: Dann würden Kinder wieder nur bis zu ihrem 12. Geburtstag bzw. längstens sechs Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten. Bund und Länder haben sich dann am 25. Juni 2026 darauf verständigt, durch eine Neujustierung der Kindesaltersgrenze oder einer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Alleinerziehenden einzusparen.
Koalitionsvertrag
Die Regierung hatte sich im Koalitionsvertrag auf Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss verständigt – beim Rückgriff und an der Schnittstelle zum Kindergeld:
„Wir werden in einem ersten Schritt säumige Unterhaltsschuldner durch härtere Strafen sanktionieren, zum Beispiel durch Führerscheinentzug, und so die Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss erhöhen. Wir werden die Auskunftspflicht für Unterhaltsschuldner im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) verschärfen, insbesondere durch die Einführung der unterjährigen Auskunftspflicht. Wir werden die Pfändungsfreigrenzen für Unterhaltsschuldner überprüfen. In einem nächsten Schritt wollen wir Alleinerziehende und deren Kinder besser unterstützen, indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen.“