Stellungnahme: Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen können
Berlin, 13. März 2024. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass der alleinerziehende Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht Kinderkonten, sogenannte Taschengeldkonten, bei Banken und Sparkassen allein eröffnen kann, sofern das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei ihm hat. Er unterstützt mit seiner Stellungnahme den Antrag der FDP-Fraktion des Landtages von Schleswig-Holstein, die Landesregierung aufzufordern, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für dieses Anliegen einzusetzen. Viele Alleinerziehende mit gemeinsamem Sorgerecht stehen vor der Schwierigkeit, ihrem Kind zwar das Taschengeld auszahlen zu können, die Eröffnung eines Kinderkontos, auf das dieses Taschengeld eingezahlt werden könnte, für sie aber nicht oder nur mit vielen Hürden zu realisieren ist. Denn oft scheitert dies an der Mitwirkung des anderen Elternteils. Mit einem Taschengeldkonto können Kinder und Jugendliche aber viel lernen: sie können erste Erfahrungen im Umgang mit Geld zu sammeln. Sie lernen, wie man spart, Geld einzahlt und abhebt. Daher setzt sich der VAMV dafür ein, die bestehenden Hürden für Alleinerziehende bei der Eröffnung eines solchen Kontos für ihr Kind abzubauen.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht.
Die vollständige Stellungnahme steht unten als Download für Sie bereit.