<p>KLARE ARGUMENTE DAFÜR ODER DAGEGEN</p>

Positionen

KLARE ARGUMENTE DAFÜR ODER DAGEGEN

Familienverfahrensrecht: Gewaltschutz stärken, Schutzlücken schließen

Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt vor Gericht

Berlin, 9. Juli 2026. Der VAMV hat zum Referentenentwurf zum Familienverfahrensrecht (FamFG und GVG) schriftlich Stellung genommen. Durch diesen soll häusliche Gewalt im Verfahren insbesondere durch eine Konkretisierung der Amtsermittlungspflicht stärker berücksichtigt und gewaltbetroffene Personen besser geschützt werden. Ein Hinwirken auf Einvernehmen soll bei häuslicher Gewalt regelmäßig nicht vorgenommen werden. Dies begrüßt der VAMV, sieht aber auch Korrekturbedarf. 

Positiv sieht der VAMV die Möglichkeit der Anfechtung von Umgangsentscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren. Auch die Aufnahme von Kenntnissen zum Gewaltschutz und zu Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt in den § 23b GVG begrüßt der VAMV. Er kritisiert aber weiterhin, dass diese Qualifikationsanforderungen nicht als echte Pflicht für Richter*innen vor Dienstanatritt ausgestaltet sind. Diese Kenntnisse sollten zudem auch andere Akteur*innen erlangen, insbesondere Verfahrensbeiständ*innen und Sachverständige. Auch die Schaffung von Wahlgerichtsständen bewertet der VAMV positiv, allerdings sind die Voraussetzungen dazu zu eng und es fehlt an einer Regelung für Scheidungssachen. 

Der VAMV kritisiert, dass es keine ausdrückliche Regelung zur getrennten Anhörung der Eltern bei häuslicher Gewalt gibt und auch keine Ausnahme zum Beschleunigungsgrundsatz. Der VAMV lehnt weiterhin ab, dass Ordnungsgeld und Ordnungshaft zur Durchsetzung von Umgangsregelungen verhängt werden können. Zudem lehnt der VAMV die geplanten erweiterten Pflichten der Eltern, Gespräche des Kindes auch unter Zwang mit der Verfahrensbeistandschaft zu ermöglichen, ab. Er fordert in diesem Zusammenhang, dass die Eltern die Bestellung einer konkreten Verfahrensbeistandschaft selbstständig anfechten können.

Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

 

 

 

Berlin, 9. Juli 2026

Der VAMV hat zu einem neuen Gesetzes-Vorschlag geschrieben.

In dem Gesetz geht es um Familien-Gerichte.

Die Gerichte sollen Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen.

Häusliche Gewalt heißt:
Eine Person verletzt, bedroht oder kontrolliert eine andere Person.
Die Personen sind oder waren ein Paar.
Oder sie gehören zu einer Familie.

Die Gerichte sollen bei ihren Entscheidungen noch besser auf häusliche Gewalt achten.

Die Gerichte sollen Eltern bei häuslicher Gewalt meistens nicht zu einer Einigung drängen.

Das findet der VAMV gut.

Der VAMV sagt aber auch:
Der Gesetzes-Vorschlag muss an einigen Stellen besser werden.

Zum Beispiel sollen Eltern gegen eine schnelle Entscheidung zum Umgang mit ihrem Kind leichter Beschwerde einlegen können.

Richter und Richterinnen sollen mehr über häusliche Gewalt wissen.

Sie sollen wissen,
wie häusliche Gewalt entsteht,
wie sie wirkt
und welche Folgen sie hat.

Der VAMV sagt:
Dieses Wissen muss für Richter und Richterinnen Pflicht sein.

Das gilt auch für andere Fach-Leute.

Zum Beispiel für Verfahrens-Beistände.
Sie vertreten die Interessen des Kindes vor Gericht.

Oder für Sachverständige.
Sie erstellen Gutachten für das Gericht.

Der VAMV findet es gut,
dass Betroffene in manchen Fällen ein anderes Familien-Gericht wählen können.

Aber diese Möglichkeit gilt bisher nur in wenigen Fällen.

Sie soll auch für Scheidungen gelten.

Der VAMV fordert außerdem:

Eltern sollen bei häuslicher Gewalt getrennt angehört werden.

Gerichte sollen sich in diesen Fällen genug Zeit nehmen.

Es darf nicht nur darum gehen,
dass das Verfahren schnell beendet wird.

Der VAMV ist auch gegen Geld-Strafen oder Haft-Strafen,
wenn ein Umgang mit dem Kind durchgesetzt werden soll.

Kinder sollen auch nicht zu Gesprächen mit einem Verfahrens-Beistand gezwungen werden.

Eltern sollen gegen die Auswahl eines Verfahrens-Beistands Beschwerde einlegen können.

Die vollständige Stellungnahme können Sie unten herunterladen.