<p>KLARE ARGUMENTE DAFÜR ODER DAGEGEN</p>

Positionen

KLARE ARGUMENTE DAFÜR ODER DAGEGEN

KiMoG: Fortschritte beim Gewaltschutz – aber Nachbesserungen nötig

Neues Gesetz zum Familien-Recht: Schutz vor Gewalt wird besser. Aber das Gesetz hat noch Probleme.

Berlin, 9. Juli 2026. Der VAMV hat zum Referentenentwurf für eine Modernisierung des Kindschaftsrechts (KiMoG) schriftlich Stellung genommen. Er begrüßt, dass sich der Gesetzgeber endlich dem besseren Schutz vor häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht annimmt und dabei den Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention zugrunde legt. Positiv sieht der VAMV die Aufnahme von nicht abschließenden Kindeswohlkriterien, welche leitend für die Praxis sein werden. Diese orientieren sich unter anderem an der Istanbul-Konvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Auch die Ausnahme bei häuslicher Gewalt von der Vermutung, der Umgang mit dem anderen Elternteil diene in der Regel dem Kind, begrüßt der VAMV. Er kritisiert jedoch die konkrete Formulierung.

Der VAMV lehnt die Stärkung der Umgangspflegschaft als Schutzinstrument für den gewaltbetroffenen Elternteil ab. Auch vermisst der VAMV eine explizite Regelung dazu, dass die gemeinsame Sorge bei häuslicher Gewalt in aller Regel nicht in Betracht kommt. Zudem kritisiert der VAMV die Stärkung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern und der dortigen Entscheidungskompetenzen, ohne dass sich dies in der tatsächlichen Verantwortungsübernahme beider Elternteile widerspiegeln muss. Daher lehnt er die Ausweitung des alleinigen Entscheidungsrechts in alltäglichen Angelegenheiten (zurzeit in § 1687 BGB geregelt) für das übliche Residenzmodell und das Residenzmodell im erweiterten Umgang ab. Der VAMV positioniert sich zudem eindeutig gegen die Begründung einer automatischen gemeinsamen Sorge bei Vaterschaftsanerkennung und fehlendem Widerspruch eines Elternteils.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier zum Download. 

Berlin, 9. Juli 2026.

Der VAMV hat einen neuen Gesetzes-Entwurf geprüft.

Der Gesetzes-Entwurf soll das Familien-Recht für Kinder und Eltern ändern.

Der VAMV findet einige Vorschläge gut.

Zum Beispiel:
Kinder und Eltern sollen bei häuslicher Gewalt besser geschützt werden.

Häusliche Gewalt bedeutet:
Ein Mensch wird in der Familie oder in einer Partnerschaft bedroht, geschlagen oder anders verletzt.

Der VAMV findet auch gut:
Das Wohl des Kindes soll bei Entscheidungen noch wichtiger sein.

Gerichte und Jugendämter sollen sich daran orientieren.

Außerdem findet der VAMV gut:
Bei häuslicher Gewalt soll nicht mehr automatisch gelten:
Der Kontakt zum anderen Elternteil ist immer gut für das Kind.

Der VAMV meint aber:
Dieser Teil des Gesetzes muss noch besser geschrieben werden.

Der VAMV sieht noch weitere Probleme.

Der VAMV findet:
Menschen, die Gewalt erlebt haben, brauchen besseren Schutz.

Die Vorschläge im Gesetz reichen dafür nicht aus.

Der VAMV fordert außerdem:
Bei häuslicher Gewalt soll die gemeinsame Sorge meistens nicht möglich sein.

Der VAMV kritisiert auch:
Eltern, die nicht verheiratet sind, sollen leichter die gemeinsame Sorge bekommen.

Das soll sogar dann gelten, wenn nicht beide Eltern wirklich Verantwortung für das Kind übernehmen.

Das lehnt der VAMV ab.

Der VAMV lehnt auch ab:
Ein Elternteil soll nicht in mehr Alltags-Fragen allein entscheiden dürfen.

Zum Schluss sagt der VAMV:
Die gemeinsame Sorge darf nicht automatisch entstehen.

Das gilt auch dann, wenn der Vater seine Vaterschaft anerkennt und kein Elternteil widerspricht.