Bundesverfassungsgericht: Mehr Unterhalt für geschiedene Frauen
Berlin, 14. Februar 2011. Mit einer aktuellen Entscheidung (1 BvR 918/10) hat das Bundesverfassungsgericht eine für geschiedene Ehegatten nachteilige Berechnungsmethode des Bundesgerichtshofs korrigiert. Dieser hatte bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs den vom Gesetzgeber vorgesehenen Maßstab der "ehelichen Lebensverhältnisse" durch den selbstentwickelten Maßstab der … mehr