Alleinerziehende wollen für ihre Existenz sorgen
Berlin, 03. August 2011. Geschiedene Eheleute sollen eigenständig für ihre Existenz sorgen, Alleinerziehende Vollzeit arbeiten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 02. August veröffentlichten Urteil (XII ZR 94/09) zum nachehelichen Betreuungsunterhalt erneut bestätigt. "Alleinerziehende wollen für ihren Unterhalt sorgen, aber der … mehr