Prozesskostenhilfeformularverordnung und Beratungshilfeformularverordnung
Berlin, 31.10.2013. Die im Sommer verabschiedete Novellierung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts tritt zum Januar 2014 in Kraft. Für die Berechnung des einzusetzenden Einkommens ist ab dem 01.01.2014 ausdrücklich die Abzugsfähigkeit von Mehrbedarfen nach § 21 SGB II und § 30 SGB XII vorgesehen. Personen, die … mehr