Stellungnahme zu den Auswirkungen des BGH-Urteils vom 28.10.2020 (XII ZB 512/19) auf die Existenzsicherung von Einelternfamilien
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.Oktober 2020 (XII ZB 512/19) mindert der Kinderzuschlag im Rahmen der Unterhaltsberechnung als Einkommen des Kindes in voller Höhe den Unterhaltsbedarf des Kindes.
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