Recht zu bekommen wird teurer!
28. Januar 2021. Zum 1. Januar 2021 wurden die Gerichtsgebühren sowie die Rechtsanwaltsgebühren einheitlich um 10 Prozent mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz angehoben. In sozialrechtlichen Streitigkeiten erhöhen sich die Rechtsanwaltsgebühren sogar um 20 Prozent. Auch die Honorare für Dolmetscher und Sachverständige steigen.
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