Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 14.07.2010
1 BvR 3189/09
Fundstelle: FamRZ 2010, 1622
Norm: Art. 6 Abs. 2 GG
Schlagworte: Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens grundrechtsrelevant, Umgangsregelung muss unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles dem Wohl des Kindes entsprechen, zuverlässige Ermittlung des Kindeswillens erfordert Anhörung eines …
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