Bundesgerichtshof
Beschluss vom 29.09.1999
XII ZB 3/99
Norm: § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Schlagworte: Alleinige Sorge nach Scheidung, kein Regel-Ausnahme-Verhältnis bezüglich gemeinsamer und alleiniger Sorge, kein Vorrang der gemeinsamen Sorge vor der Alleinsorge eines Elternteils, Wohl des Kindes, Konflikte zwischen den Eltern
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