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Keine zeitliche Begrenzung gerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Oberlandesgericht Karlsruhe

Beschluss vom 04.10.2004

Norm: § 1666 BGB

Schlagworte:

Zeitliche Begrenzung gerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, Personensorge minderjähriger Eltern

Redaktionelle Zusammenfassung

Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdungen des Kindeswohls, wie sie § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch vorsieht, können regelmäßig nicht zeitlich begrenzt werden; eine zeitliche Begrenzung ist allenfalls in Ausnahmefällen denkbar.

Die zeitliche Begrenzung von Sorgerechtsmaßnahmen gemäß §1666 Bürgerliches Gesetzbuch ist deshalb nicht angebracht, da im allgemeinen nicht übersehen werden kann, wie lange die Umstände andauern, die die Gefährdung des Kindes begründen.

Dies gilt auch für den Entzug der Personensorge, die minderjährigen Eltern gemäß § 1673 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch zusteht

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