<p>THEMENVIELFALT UND SPEZIALWISSEN</p>
Service

THEMENVIELFALT UND SPEZIALWISSEN

Geplante Änderungen im Unterhaltsvorschuss fallen Alleinerziehenden in den Rücken

Berlin, 09. Februar 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert die geplanten Kürzungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die morgen im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen.

"Die Zusage im Koalitionsvertrag, Verbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden umzusetzen, wird ins Gegenteil verkehrt. Unter dem Deckmäntelchen "Entbürokratisierung" werden deutliche Leistungskürzungen vorgenommen", kritisiert Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV.

Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatz- oder Ausfallleistung, wenn Kinder vom barunterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten: Der Staat springt durch einen Vorschuss auf den Unterhalt in Höhe von 133 bis 180 Euro pro Monat ein. In Zukunft soll die Möglichkeit, für einen Monat rückwirkend die Leistung zu beantragen, ersatzlos gestrichen werden. Die Chance, unmittelbar nach einer Trennung den Unterhaltspflichtigen selbst zu einer Zahlung zu bewegen (was eine gewisse Zeit benötigt) wird dadurch unterlaufen. In Zukunft ist Alleinerziehenden anzuraten, unmittelbar nach Trennung Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Besonders kritisch sieht der VAMV das Vorhaben, Zahlungen des Unterhaltspflichtigen an Dritte, wie etwa Beiträge für einen Sportverein des Kindes, Beitragszahlungen an die private Krankenversicherung o. ä., direkt wie eine Barleistung auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. "Durch diese neu geplante Regelung wird die materielle Existenzsicherung der Kinder massiv ausgehöhlt und das Armutsrisiko erneut erhöht. Dieses Vorhaben ist auch deshalb fatal, da es den Unterhaltspflichtigen aus seiner Verantwortung entlässt und die zur raschen Existenzsicherung gedachten staatlichen Leistungen diesem Anspruch nicht mehr genügen können. Die "Entbürokratisierung" führt letztendlich in diesen Fällen dazu, dass erneut das Risiko gerichtlicher Unterhaltsverfahren und der folgenden Unterhaltsvollstreckung allein bei den Alleinerziehenden verbleibt", bemängelt Familienanwältin Schwab.

Der VAMV fordert statt einer Schwächung den Ausbau der armutsverhindernden Leistung Unterhaltsvorschuss: die Altersgrenze für den Bezug von derzeit 12 Jahren ans Unterhaltsrecht anzupassen und die Bezugsdauer nicht länger auf 72 Monate zu deckeln.