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Weniger Kinderkrankentage treffen Alleinerziehende hart!

Weniger Tage, an denen Kinder krank sind, treffen Alleinerziehende schwer.

Berlin, 29. September 2026. Noch kann jeder Elternteil für ein krankes Kind bis zu 15 Tage im Jahr Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende bis zu 30 Tage. Gesundheitsminister Linnemann hat angekündigt, ab 2027 wieder auf das Vor-Corona-Niveau von 10 bzw. 20 Tagen für Alleinerziehende zurückzugehen.  

„Eine Kürzung der Kinderkrankentage würde Alleinerziehende hart treffen“, sagt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Denn sie müssen allein eine Lösung finden, wenn sie arbeiten müssen und ein krankes Kind nicht in die Kita oder Schule gehen kann. Wir fordern deshalb, die derzeitige Regelung von 15 Tagen pro Elternteil und Kind bzw. 30 Tagen für Alleinerziehende zu verstetigen! Eltern, die keine andere Möglichkeit haben, als mit dem kranken Kind zu Hause zu bleiben und deshalb nicht arbeiten gehen können, sind auf die Kinderkrankentage angewiesen!“

Statistiken der Krankenkassen zeigen, dass Eltern nur sehr maßvoll die Kinderkrankentage nutzen. Laut der AOK beantragten 2025 nur 4,8 Prozent der Berechtigten Kinderkrankengeld, im Schnitt 2,5 Tage pro krankem Kind. „Das Sparpotenzial beim Kinderkrankengeld ist mit Blick auf die geringe Inanspruchnahme sehr begrenzt. Eine Kürzung der Kinderkrankentage würde aber diejenigen Eltern vor große Probleme stellen, die sich nicht auf Großeltern vor Ort verlassen können oder eine andere Lösung finden. Insbesondere für Eltern mit kleinen Kindern, die häufig krank werden, für Alleinerziehende ist das Kinderkrankengeld deshalb eine wichtige Leistung. Für Familien mit geringen Einkommen ist das Kinderkrankengeld bereits jetzt eine finanzielle Herausforderung: nur 90 Prozent Lohnersatz, von dem noch Beiträge für Sozialversicherungen abgehen, können sich nicht alle Familien leisten – auch da die Auszahlung durch die Krankenkassen erst nach circa sechs Wochen erfolgen kann. Hier braucht es grundsätzliche Verbesserungen statt Verschlechterungen“; fordert Daniela Jaspers.  

Derzeit hat jeder Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind im Jahr, Alleinerziehende auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern greifen jährliche Höchstgrenzen von 35 bzw. 70 Tagen. Diese Reglung wurde in der Corona-Zeit etabliert und läuft Ende des Jahres aus.


Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 1,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

 

Berlin, 29. September 2026. Noch kann jedes Elternteil bis zu 15 Tage im Jahr Kinderkrankengeld bekommen, wenn das Kind krank ist. Alleinerziehende können bis zu 30 Tage bekommen. Gesundheitsminister Linnemann hat angekündigt, ab 2027 wird es wieder so wie vor Corona: 10 Tage für Alleinerziehende und 20 Tage für andere Eltern. 
“Eine Kürzung der Kinderkrankentage würde Alleinerziehende hart treffen”, sagt Daniela Jaspers. Sie ist Präsidentin vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Warum hart? Alleinerziehende müssen oft arbeiten. Wenn das Kind krank ist, darf es nicht in Kita oder Schule gehen. Wir fordern: Die jetzige Regelung bleibt. 15 Tage pro Elternteil und Kind, 30 Tage für Alleinerziehende. Eltern ohne andere Lösung bleiben zu Hause mit dem kranken Kind. Dann brauchen sie die Kinderkrankentage. 
Aus der Statistik: Eltern nutzen Kinderkrankentage nicht viel.2025 nutzten 4,8 Prozent der Berechtigten Kinderkrankengeld.Im Schnitt 2,5 Tage pro krankem Kind. Eine Kürzung wäre schlecht für Eltern, die keine Großeltern vor Ort haben oder keine andere Lösung finden. Besonders wichtig ist das Kinderkrankengeld für Eltern mit kleinen Kindern und für Alleinerziehende. Bei Familien mit wenig Geld ist das Kinderkrankengeld eine Herausforderung: Es ersetzt 90 Prozent des Gehalts. Danach fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Die Auszahlung dauert ca. sechs Wochen. Hier braucht es Verbesserungen, nicht Verschlechterungen. Aktuelle Regeln: 15 Tage pro Kind und Jahr. Alleinerziehende 30 Tage. Bei mehreren Kindern Höchstgrenze: 35 Tage pro Jahr (pro Elternteil) bzw. 70 Tage insgesamt. Diese Regel gab es in der Corona-Zeit und endet Ende dieses Jahres. 

VAMV: Seit 1967 vertreten 1,6 Millionen Alleinerziehende die Interessen der Familie. Forderungen des VAMV: Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform anerkennen. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen verbessern. Verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung oder Scheidung unterstützen.