Wechselmodell als gesetzliches Leitbild? Gesetz kann Voraussetzungen nicht verordnen!
Berlin, 14. März 2018. Der Bundestag wird morgen über das Wechselmodell diskutieren und die Frage, ob es als Regelfall für alle Trennungsfamilien in Frage kommt. Diese wird vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) klar verneint: "Das Wechselmodell ist ein sehr anspruchsvolles Modell für Kinder und Eltern. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, auch wenn es im Einzelfall eine gute Lösung darstellen kann", betont Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende.
Bei einem Wechselmodell müssen Eltern trotz Trennung eng kooperieren und konstruktiv kommunizieren. Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel für die - wesentlich teurere - Betreuung des Kindes in zwei Haushalten haben und sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Eine repräsentative Befragung von Trennungseltern im Auftrag des BMFSFJ hat gezeigt: Für über die Hälfte kommt ein Wechselmodell nicht in Frage, weniger als 8 Prozent praktizieren es. Jene, die es praktizieren, haben ähnliche Vorstellungen in Erziehungsfragen, ziehen an einem Strang und haben erlebt, dass Absprachen funktionieren. „Diese Voraussetzungen lassen sich nicht per Gesetz verordnen“, gibt Biehn zu bedenken.
"Es ist positiv, wenn Eltern bewusst überlegen, wie sie das Familienleben nach der Trennung gestalten. Dabei sollten sie Bedürfnisse und Bindungen des Kindes bzw. ihrer Kinder in den Mittelpunkt stellen und Übergänge behutsam gestalten. Eltern, die ein Wechselmodell in Betracht ziehen, sollten die Auswirkungen auf den Alltag ihrer Kinder und ihren eigenen gut bedenken", so Biehn. "Bislang sind in Paarfamilien vorwiegend die Mütter für die Kindererziehung verantwortlich und stecken beruflich zurück, der Gender Care Gap liegt bei 83 Prozent. In der Folge tragen Mütter überwiegend die finanziellen Risiken einer Trennung. Väter haben stärker Angst, die Beziehung zum Kind zu verlieren. Wer hier etwas verändern will, sollte mit dem Stärken von Partnerschaftlichkeit in Paarfamilien beginnen“, fordert Biehn. "Eine Individualbesteuerung für alle wäre auf diesem Weg ein überfälliger Schritt."
Von einem Wechselmodell spricht die Fachwelt, wenn ein Kind annähernd hälftig bei beiden Eltern lebt und die Erziehungsverantwortung gleich zwischen den Eltern verteilt ist (BGH XII ZR 234/13).
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.