Sorgerecht: Entscheidung nach Aktenlage wird dem Kindeswohl nicht gerecht
Berlin, 04. Juli 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert die geplanten Änderungen zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern, über die heute das Kabinett entscheidet. "Ein schriftliches Schnellverfahren ohne Anhörung der Eltern ist mit Blick auf das Kindeswohl nicht akzeptabel", moniert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV.
"Der Großteil nicht miteinander verheirateter Eltern entscheidet sich bereits für die gemeinsame Sorge", betont Schwab. "Dass seit 1998 immer mehr nicht verheiratete Eltern gemeinsam die Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen und dies durch eine übereinstimmende Sorgeerklärung ausdrücken, ist eine positive Entwicklung. Eine solche gemeinsame Entscheidung jedoch durch einen gerichtlichen Beschluss nach Aktenlage ohne Anhörung der Beteiligten zu ersetzen, ist der falsche Weg", gibt Schwab zu bedenken.
Denn geben nicht miteinander verheiratete Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung ab, sind oftmals Konflikte der Grund. "Ausgerechnet bei Konflikten folgt der Gesetzgeber dem Leitbild, dass die gemeinsame Sorge immer das Beste für das Kind wäre und ignoriert somit wissenschaftliche Erkenntnisse", bemängelt Familienanwältin Schwab. "Intensive und dauerhafte Konflikte stellen ein Risiko für das Kindeswohl dar. Die Hoffnung, dass diese durch das gemeinsame Sorgerecht vermieden werden können, ist trügerisch. Im Gegenteil, eine gerichtliche Auseinandersetzung schürt das Streitpotenzial weiter", befürchtet Schwab.
Die Fähigkeit gemeinsam zu tragfähigen Entscheidungen zu kommen ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, das Sorgerecht als Entscheidungsrecht gemeinsam im Sinne des Kindes auszuüben. Um die Belange des Kindes maßgeblich zu berücksichtigen, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hat, muss ein Gericht nach allen Seiten ermitteln und alle Beteiligten anhören.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter fordert, das reguläre familiengerichtliche Verfahren beizubehalten, statt ohne Not den Amtsermittlungsgrundsatz und die mündliche Anhörung der Beteiligten auszuhöhlen. Auch eine Frist für die Stellungnahme der Mutter, die sechs Wochen nach einer Geburt endet, ist nicht akzeptabel."Ein neues beschleunigtes Verfahren bei Sorgerechtsstreitigkeiten mit dem Ziel eines gemeinsamen Sorgerechts um jeden Preis geht ausgerechnet zu Lasten der Kinder, deren Eltern sich nicht einigen können", kritisiert Schwab.