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Mehrbedarf für Trennungskinder!

Berlin, 18. März 2016. Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs zur Rechtsvereinfachung im SGB II im Bundesrat fordern die Familienverbände die Einführung von Umgangsmehrbedarfen für Kinder getrennt lebender Eltern im SGB II-Bezug. Die bisher vorliegenden Regelungsentwürfe setzen lediglich die Mangelverwaltung zwischen den Eltern fort und folgen vor allem dem Ziel, die öffentliche Hand zu entlasten. Die AGF fordert ein Gesetz, das die tatsächlichen Bedarfe der Kinder für eine ausreichende Existenzsicherung berücksichtigt.

"Im SGB II muss ein Umgangskinder-Mehrbedarf eingeführt werden," erklärt Sven Iversen, Geschäftsführer der AGF, "nur so kann das Existenzminimum für Kinder getrennt lebender Eltern, die sich regelmäßig in zwei Haushalten aufhalten, tatsächlich sichergestellt werden."

Hat ein Kind nach Trennung oder Scheidung Umgang mit beiden Elternteilen, soll nach den aktuellen Plänen das Sozialgeld für die Kinder tageweise aufgeteilt und den jeweils betreuenden Haushalten zugerechnet werden. Dies trifft Alleinerziehendenhaushalte im SGB II empfindlich. So entsteht, vor allem in Armutssituationen ein konkreter Anreiz, möglichst wenig Umgangstage für den anderen Elternteil zu realisieren.

Hinzu kommen Kürzungen ohne Not: Das Sozialgeld soll künftig auch dann in Alleinerziehendenhaushalten gekürzt werden, wenn das Kind Umgang mit dem anderen Elternteil hat, ohne dass dieser selbst hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist. Diese Regelung stellt in der Praxis eine Verschlechterung für sehr viele Kinder alleinerziehender Eltern im SGB II dar. Das eigentliche Problem bleibt von diesen Entwürfen dagegen unangetastet. Kinder, die regelmäßig in den Haushalten beider Elternteile verkehren, brauchen bestimmte Güter schlicht doppelt. Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern daher, den höheren Bedarf der Kinder für ihre Existenzsicherung bei wechselndem Umgang durch Einführung eines Umgangskinder-Mehrbedarfs anzuerkennen.

"Das Prinzip der anteiligen Aufrechnung der Umgangstage zwischen den Eltern folgt einer Logik, die voraussetzt, dass mit dem Kind auch sein Zimmer, das Kinderbett und weitere benötigte Dinge von einem Elternteil zum anderen wechseln", verdeutlicht der Geschäftsführer der AGF. "In der Praxis ist das natürlich Unsinn. Die aus dem Umgang entstehenden Mehrbedarfe müssen daher im SGB II berücksichtigt werden."