Mehr Kindergeld für Alleinerziehende nur Nullsummenspiel – Steuergutschrift jetzt!
Berlin, 10. November 2022. Der Bundestag hat heute ein höheres Kindergeld von 250 Euro ab 2023 beschlossen. „Auch die größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik bleibt jedoch für Kinder von Alleinerziehenden ein Nullsummenspiel, wenn diese im SGB II und beim Unterhaltsvorschuss voll angerechnet wird“, kritisiert Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).
„Ein einheitliches Kindergeld für jedes Kind ist zwar ein Schritt hin zur Kindergrundsicherung, aber Alleinerziehende brauchen jetzt eine tat-sächliche Unterstützung und nicht erst in einigen Jahren! Denn Familien mit kleinem Einkommen und somit viele Alleinerziehende und ihre Kinder treffen die steigenden Lebenshaltungspreise und Energiekosten besonders hart“, bemängelt Jaspers.
Die Grünen haben in der Bundestagsdebatte die Ehrlichkeit gezeigt zu benennen, dass nicht alle Kinder gleichermaßen vom höheren Kindergeld profitieren werden und angekündigt, Alleinerziehende bald durch eine Steuergutschrift zu entlasten. „Eine Steuergutschrift wäre ein echter Fortschritt für Alleinerziehende! Denn ein Abzugsbetrag von der Steuerschuld bis hin zu einer Negativsteuer würde auch Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen gezielt unterstützen. Damit es zu keiner Schlechterstellung kommt, müsste diese an die maximale Wirkung des jetzigen Entlastungsbetrags anknüpfen und bei ca. 1.800 Euro liegen. Die Steuergutschrift ist im Koalitionsvertrag in einem Atemzug mit dem Sofortzuschlag genannt – das hat bei Alleinerziehenden die Erwartung geweckt, dass auch diese schnell kommt“, betont Jaspers.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.