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Massive Verschlechterungen bei der Prozesskostenhilfe zu Lasten Alleinerziehender

Berlin, 12. 10. 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) lehnt die geplanten massiven Einsparungen bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe ab, über die heute der Bundesrat berät. Diese würden überproportional zu Lasten Alleinerziehender gehen. 

"Bald werden noch mehr Alleinerziehende aus Sorge um entstehende Rechtsanwalts- und Gerichtskosten davon absehen, eigene Rechte bei Gericht durchzusetzen oder sich adäquat gegen Forderungen des finanziell stärkeren Partners zu verteidigen", befürchtet Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährleisten bislang, dass sich finanziell ungleich starke Parteien vor Gericht auf Augenhöhe begegnen können. 

Mit 68 Prozent wird Prozesskostenhilfe zu großen Teilen im Bereich der Familiengerichtsbarkeit beantragt und bewilligt. "Es darf nicht an Kostengründen scheitern, auch mithilfe der Gerichte Regelungen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu finden, die nicht zuletzt dem Wohl der betroffenen Kinder dienen", fordert Schwab. Die Prozesskostenhilfe ist auch deshalb in diesem Bereich so wichtig, da hier die Möglichkeit fehlt, das Verfahrenskostenrisiko durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern.

"Die Kürzungen bei der Prozesskostenhilfe können für den Staat zum Bumerang werden", warnt Schwab. "Schließlich kann jeder erfolgreiche Unterhaltsprozess den Staat potenziell von Unterhaltsvorschuss- oder Sozialleistungen entlasten."

Der Entwurf sieht unter anderem vor, die zu zahlenden Raten zu erhöhen, den Abbezahlungszeitraum von vier auf sechs Jahre zu verlängern und die Vermögensfreibeträge zu mindern. Allein dadurch werden voraussichtlich 20 Prozent der Betroffenen aus der kostenlosen Prozesskostenhilfe gedrängt.