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Fußfessel und Täterarbeit – nur ein kleiner Baustein im Gewaltschutz

Übersetze in leichte Sprache: Fußfessel und Täterarbeit – nur ein kleiner Baustein im Gewaltschutz

Berlin, 26.02.2026. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt grundsätzlich das Verankern einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung und von Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz und im Um-gangsrecht als einen von vielen notwendigen Schritten, Frauen und Kinder vor Gewalt besser zu schützen und die Istanbul-Konvention in Deutschland umzusetzen. Der Bundestag berät morgen über einen entsprechenden Gesetzentwurf.

„Es fehlt jedoch an einer Gesamtstrategie, um Frauen und Kinder besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Diese muss bei der Prävention ansetzen, Hilfesysteme wie Frauenhäuser ausbauen und Akteure im Gewalthilfesystem finanziell und personell stärken und qualifizieren. Daher geht auch der Verweis auf Spanien als Vorbild ins Leere, da dort eine Gesamtstrategie inklusive auf häusliche Gewalt spezialisierter Gerichte vorliegt“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Eine solche Gesamtstrategie erfordert insbesondere systematische Risikoanalysen in Gewaltschutzverfahren sowie in allen Verfahren zu Sorge und Umgang unter angemessener Beteiligung der betroffenen Kinder“, sagt Jaspers.

Die Reform des Gewaltschutzgesetzes eröffnet Familiengerichten die Möglichkeit, zur effektiveren Umsetzung und Kontrolle von Gewaltschutzmaßnahmen das Tragen einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. Dadurch soll beispielsweise das Verbot effektiver durchgesetzt werden können, sich in der Nähe der Wohnung der Betroffenen aufzuhalten. Neu ist auch, dass die nach dem Gewaltschutzgesetz möglichen Schutzanordnungen auch im Rahmen von Umgangsverfahren erlassen werden können. Auch bei einer Umgangsbeschränkung oder einem Umgangsausschluss auf längere Zeit oder Dauer soll die Anordnung einer elektronischen Fußfessel eine Option darstellen.

Zudem soll die Anordnung von Täterarbeit sowohl im Gewaltschutz als auch im Umgangsverfahren möglich sein. „Diese Täterarbeit ist besonders wichtig, denn ohne ein Umdenken beim Täter wird sich die Gewaltspirale nicht beenden lassen. Daher ist es sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung explizit schreibt, dass mit dem Gesetz keine Verpflichtung zu Einrichtung und Ausbau von Angeboten der Täterarbeit verbunden ist. Ohne flächendeckende, standardisierte und qualitative Angebote können diese Anordnungen jedoch ihren Schutzzweck nicht erfüllen“, erklärt Jaspers. 
 

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 1,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Berlin, 26.02.2026. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) findet gut, dass man eine elektronische Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz und im Umgangsrecht festlegt. Das ist ein von vielen notwendigen Schritten, um Frauen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen und die Istanbul-Konvention in Deutschland umzusetzen. Am nächsten Tag berät der Bundestag über einen passenden Gesetzesentwurf.

„Es fehlt aber an einer Gesamtstrategie, um Frauen und Kinder besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Die Strategie muss bei der Vorbeugung anfangen, Hilfesysteme wie Frauenhäuser ausbauen und die Menschen im Gewaltschutz-System finanziell und personell stärken und qualifizieren. Darum ist der Hinweis auf Spanien als Vorbild auch weniger hilfreich, weil Spanien eine Gesamtstrategie hat, zum Beispiel Gerichte, die sich speziell mit häuslicher Gewalt beschäftigen“, sagt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Eine solche Gesamtstrategie braucht vor allem systematische Risiko-Analysen in Gewaltschutz-Verfahren und auch in allen Verfahren zu Sorgerecht und Umgang, mit der angemessenen Beteiligung der betroffenen Kinder“, sagt Jaspers.

Die Reform des Gewaltschutzgesetzes gibt Familiengerichten die Möglichkeit, besser zu schützen: Sie können das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen, damit die Betroffenen nicht in der Nähe der Wohnung der anderen Person bleiben müssen. Neu ist auch, dass Schutz-Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz auch im Umgangs-Verfahren gelten können. Wenn es eine Umgangsbeschränkung oder einen Umgangsausschluss gibt, kann auch eine Fußfessel eine Option sein.

Außerdem soll die Täterarbeit auch im Gewaltschutz und im Umgangs-Verfahren möglich sein. „Diese Täter-Arbeit ist sehr wichtig. Ohne Umdenken beim Täter wird die Gewalt nicht aufhören. Es ist schade, dass die Bundesregierung in der Gesetzes-Begründung schreibt, dass es keine Pflicht zur Einrichtung oder zum Ausbau von Angeboten der Täter-Arbeit gibt. Ohne flächendeckende, gute Angebote können diese Anordnungen ihren Schutzzweck nicht erfüllen“, erklärt Jaspers.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Rechte von heute 1,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert, Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform anzuerkennen und passende gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Er setzt sich für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.