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Frauen und Kinder vor dem Familiengericht besser schützen!

Frauen und Kinder sollen vor dem Familiengericht besser geschützt werden.

Berlin, 24.11.2025. Der VAMV fordert die Politik auf, endlich ein umfassendes Konzept zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern vorzulegen und auch in familiengerichtlichen Verfahren das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vollständig umzusetzen. 

„Viel zu oft treffen Familiengerichte Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, ohne eine aktuelle Gefährdungslage zu berücksichtigen“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Der Schutz vor häuslicher Gewalt kommt zu kurz. Daher fordern wir gesetzliche Klarstellungen: In Fällen häuslicher Gewalt darf keine gemeinsame Sorge angeordnet werden und der Umgang des Kindes bei häuslicher Gewalt entspricht in der Regel nicht dem Wohl des Kindes“, so Daniela Jaspers. „Zudem müssen alle an den Verfahren beteiligten Professionen zu Dynamiken häuslicher Gewalt durch qualitativ hochwertige und zertifizierte Fortbildungen geschult werden.“

Gerade zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen der Vereinten Nationen (25.11.2025) ist es dem VAMV ein Anliegen, auf die Missstände in familiengerichtlichen Verfahren hinzuweisen. Zwar ist das Thema häuslicher Gewalt in den letzten Jahren etwas stärker in den Fokus der Politik und der Rechtsprechung (z.B.  OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2025 – 14 UF 4/25) gerückt. Dies ist insbesondere der Istanbul-Konvention sowie der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu verdanken. Allerdings stehen entsprechende Reformen im Familienrecht und im Familienverfahrensrecht immer noch aus. Obwohl bekannt ist, dass nicht nur Gewalt gegen das Kind selbst, sondern auch Gewalt gegen seine Hauptbezugsperson kindeswohlschädlich ist, wird in diesen Fällen zum vermeintlichen Kindeswohl häufig (begleiteter) Umgang mit dem gewalttätigen El-ternteil angeordnet. Dies gefährdet das Kind und führt dazu, dass der gewaltausübende Elternteil weiterhin Kontakt zum gewaltbetroffenen Elternteil, meist der Mutter, hat, und diese weiterhin psychisch oder physisch schädigen kann. 

„In Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen müssen Kinder- und Frauenschutz immer zusammengedacht werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, unterstreicht Jaspers.
 

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 1,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

 

Berlin, 24.11.2025. Der VAMV bittet die Politik um ein klares, großes Konzept, um Frauen und Kinder zu schützen, die Gewalt erleben. Der Plan soll auch in familiengerichtlichen Verfahren das Istanbul-Abkommen voll umsetzen. Das Abkommen hilft gegen Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt.

„Zu oft treffen Familiengerichte Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht, ohne zu prüfen, ob es eine Gefährdung gibt“, sagt Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Der Schutz vor häuslicher Gewalt kommt zu kurz. Wir wollen klare Regeln: In Fällen von häuslicher Gewalt soll es kein gemeinsames Sorgerecht geben und der Umgang des Kindes mit dem gewalttätigen Elternteil entspricht normalerweise nicht dem Wohl des Kindes.“ Sie ergänzt: „Alle Menschen, die an den Verfahren arbeiten, müssen zu Gewalt-Dynamiken gut ausgebildet werden – mit zertifizierten Fortbildungen.“

Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen der Vereinten Nationen (25.11.2025) macht der VAMV aufmerksam auf Missstände in familiengerichtlichen Verfahren. In den letzten Jahren hat Gewalt gegen Frauen mehr Aufmerksamkeit bekommen, auch durch die Istanbul-Konvention und die EU-Richtlinie. Dennoch fehlen Reformen im Familienrecht und im Familienverfahrensrecht noch. Es ist bekannt, dass Gewalt gegen das Kind selbst und Gewalt gegen die wichtigste Bezugsperson des Kindes schadet. Trotzdem wird in vielen Fällen beim vermeintlichen Kindeswohl der Umgang mit dem gewalttätigen Elternteil angeordnet. Das gefährdet das Kind und ermöglicht, dass der gewalttätige Elternteil weiter Kontakt zur gewaltbetroffenen Mutter hat und sie weiter schädigen kann.

„In Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen müssen Schutz von Kind und Schutz der Frau immer zusammen gedacht werden. Da muss der Gesetzgeber handeln“, sagt Jaspers.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 1,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV will, dass Einelternfamilien anerkannt werden und es gute gesellschaftliche Rahmenbedingungen gibt. Er setzt sich für verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.