Fortschritt: Elterngeld Plus für alle Alleinerziehenden!
Berlin, 07. 11. 2014. Heute hat der Bundestag das neue Elterngeld Plus beschlossen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt ausdrücklich, dass die Partnermonate von nun an auch Alleinerziehenden mit gemeinsamem Sorgerecht zugänglich sind. Damit wurde ein zentraler Kritikpunkt des VAMV von der Politik aufgegriffen und im Gesetz berücksichtigt. Bislang waren die Partnermonate nur Alleinerziehenden mit alleinigem Sorgerecht vorbehalten gewesen.
"Wir unterstützen die Weiterentwicklung des Elterngeldes. Mit den neuen Elementen des Elterngeld Plus sowie dem Bonus bei paralleler Teilzeit Partnerschaftlichkeit in Familien zu fördern, knüpft an den Wünschen vieler Eltern an. Für den Fall der Trennung ist es gut, wenn beide Elternteile eine eigenständige Existenzsicherung und eine Elternschaft aufgebaut haben, die bleibt", unterstreicht Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende.
Der VAMV kritisiert allerdings weiterhin eine Arbeitszeit von 25 bis 30 Wochenstunden als Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus im Anschluss an das Elterngeld. Angesichts ihrer Arbeitsmarktsituation und fehlender Kinderbetreuung geht das an der Lebensrealität von Alleinerziehenden vorbei. "Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen mit entsprechenden als frauentypisch geltenden Berufen", erläutert Schwab. "Liegen als Krankenschwester oder Verkäuferin die Arbeitszeiten jenseits der Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen, können Alleinerziehende gerade nicht zusammen mit einem Partner das mangelnde Angebot ausgleichen. Der VAMV fordert deshalb, für Alleinerziehende den Korridor auf 19,5 bis 30 Stunden auszudehnen."
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.