Familienorganisationen fordern: Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge!
Berlin, 18. Februar 2016. Die Familienverbände rufen die Bundestagsabgeordneten auf, der Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. Kinder und Familien würden so auf gefährliche Fluchtwege gezwungen und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration der bereits aufgenommenen Menschen erschwert. Die Einheit der Familien müsse sichergestellt werden, so wie es auch das europäische Recht vorsieht. Anlass für die Forderung ist das morgen im Bundestag zu behandelnde Asylpaket II, das die zweijährige Aussetzung des Rechts auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit sogenanntem "subsidiärem Schutz" vorsieht.
"Der Familienverbund ist zu schützen und zu stärken", erklärt Christel Riemann-Hanewinckel, Vorsitzende der AGF, "dieses Recht gilt auch für geflüchtete Menschen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge auf dem Rücken von Familien und Kindern reduziert werden soll."
Bereits jetzt seien die Wartezeiten für den Familiennachzug sehr lang, die Zeit bis zum tatsächlichen Nachzug dürfte sich daher weit über die geplante Aussetzungsfrist von zwei Jahren erstrecken. Geflüchtete Menschen mit subsidiärem Schutz erwarte in ihrem Herkunftsland Krieg oder drohende Folter, so dass sie oft auf unbestimmte Zeit nicht zurückkehren könnten. Die Einschränkung ihres Rechts auf Familiennachzug werde dazu führen, dass mehr Kinder und Frauen die gefährlichen Fluchtwege wählen. Zudem würde die Integration der Flüchtlinge zusätzlich erschwert. Die AGF fordert daher ein uneingeschränktes Ehe- und Familienleben auch für Menschen, denen subsidiärer Schutz gewährt wird.
Die Möglichkeit des Familiennachzugs für geflüchtete Menschen mit eingeschränktem Schutz wurde erst im August 2015 aufgrund europarechtlicher Vorgaben in dieser Form eingeführt. Nachziehen dürfen lediglich Ehepartner/in und minderjährige Kinder sowie, bereits vor der Neuregelung, die Eltern geflüchteter Minderjähriger. Verlässliche Angaben zur Gesamtzahl nachgezogener Angehöriger gibt es für Deutschland derzeit nicht. Von Januar 2014 bis September 2015 waren dies z.B. hinsichtlich syrischer Flüchtlinge lediglich ca. 18.400 Personen.
Die Familienverbände fordern grundsätzliche Rücksicht auf die familiären Lebensumstände und Bindungen der Flüchtlinge. So solle der Aufenthalt von Familien nicht in Sammelunterkünften erfolgen sondern eine schnelle Unterbringung in Wohnungen ermöglicht werden. Kinder müssten sofort eine pädagogische Erstbetreuung erhalten und einen kindgemäßen Alltag, einschließlich Kinderbetreuung, Schulbesuch, der Unterstützung der Eltern und des Spracherwerbs. Flüchtlinge mit Verwandten in Deutschland sollten in deren Nähe untergebracht werden.
Insgesamt lehnen die Familienorganisationen die Ausweitung abschreckender und inhumaner Maßnahmen ab. Sie blieben ineffektiv und verstärkten eine ablehnende Haltung gegenüber geflüchteten Menschen.
Die AGF
In der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. sind der Deutsche Familienverband (DFV), die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) zusammengeschlossen. Die AGF engagiert sich für Familien, verleiht ihnen Stimme und bringt die Familienperspektive in die politischen Diskussionen und Entscheidungsprozesse ein. Sie fördert den Dialog zwischen den Verbänden und Interessenvertretungen der Familien und den Verantwortlichen der Familienpolitik. Darüber hinaus unterstützt die AGF die Kooperation der familienpolitisch tätigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene. Sie wurde im März 1954, ein halbes Jahr nach der Etablierung des ersten Bundesfamilienministeriums gegründet. Einen Abriss der AGF-Geschichte und der Familienpolitik finden Sie unter: www.ag-familie.de/60Jahre