Bundesregierung in Verantwortung: Unterhaltsvorschuss endlich ausbauen!
Berlin, 6. Oktober 2016. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) appelliert an die Bundesregierung, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes auszubauen. Familienministerin Schwesig hatte einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt und setzt sich dafür ein. "Eine Stärkung des Unterhaltsvorschuss liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern", unterstreicht Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des VAMV. "Alleinerziehende warten darauf, dass der überfällige Ausbau dieser armutsvermeidenden Leistung bald umgesetzt wird."
Mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. "Die willkürlich gesetzte Altersgrenze von 12 Jahren und die Deckelung der Bezugszeit des Unterhaltsvorschusses auf sechs Jahre führen dazu, dass Kinder getrennter Eltern plötzlich ohne Unterhalt dastehen. Alleinerziehende stellt das vor massive Probleme", kritisiert Solveig Schuster.
Hintergrund: Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Ein weiteres Problem liegt darin, dass der Unterhaltsvorschuss systematisch zu niedrig ist und immer mindestens 95 Euro unter der regulär dem Kind zustehenden Unterhaltszahlung liegt. "Der Unterhaltsvorschuss muss gestärkt werden: Das ist zu erreichen, in dem das Kindergeld nicht länger vollständig an die Leistung angerechnet wird, sondern wie beim Unterhalt nur zur Hälfte", fordert Schuster.
Die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hatte herausgestellt, dass der Unterhaltsvorschuss im Volumen mit 0,9 Milliarden eine relativ günstige Leistung ist, die aber trotz der Begrenzungen sehr effektiv und armutsvermeidend ist. "Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt", betont Solveig Schuster.
Eine Erhöhung des Kinderzuschlags ist im Gespräch. "Damit die Kinder von Alleinerziehenden von einem höheren Kinderzuschlag profitieren können, muss dieser reformiert werden. Denn wegen der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss erreicht dieser die Kinder von Alleinerziehenden so gut wie nicht", stellt Schuster heraus.