Temporäre Bedarfsgemeinschaft - Keine Kürzung zu Lasten der Kinder von Alleinerziehenden
Der VAMV lehnt den Vorschlag Bund-Länder AG Rechtsvereinfachung im SGB II für temporäre Bedarfsgemeinschaften mit Entschiedenheit ab, weil es sich dabei um eine Kürzung in Haushalten von Alleinerziehenden handelt. Der Vorschlag sieht vor, den Anspruch des Kindes auf Sozialgeld in der sogenannten Hauptbedarfsgemeinschaft um den Betrag zu mindern, den der umgangsberechtigte Elternteil für die Tage des Umgangs erhalten kann. Die Existenzsicherung der davon betroffenen Kinder wäre nicht mehr sichergestellt.
Politik und Gesetzgeber sind aufgefordert, diesen Vorschlag nicht in das anstehende Gesetzgebungsverfahren zur Rechtsvereinfachung im SGB II einmünden zu lassen. Stattdessen sollte eine gesetzliche Klarstellung erfolgen, die gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Auszahlung von Sozialgeld für Umgangstage ohne Minderung der Ansprüche in der Hauptbedarfsgemeinschaft vorsieht.