Voller Kinderbonus für Alleinerziehende!
Berlin, 12. Juni 2020. Das Kabinett hat heute zentrale Vorhaben des Konjunkturpakets verabschiedet. Es ist geplant, den Kinderbonus wie das Kindergeld bei getrennten Eltern hälftig mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Alleinerziehende erhalten damit unterm Strich statt 300 Euro nur 150 Euro Kinderbonus. Der Kinderbonus hat aber einen anderen Sinn und Zweck als das Kindergeld: „Die 300 Euro sollen laut Ministerium dabei helfen, die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern und den Familien finanziellen Handlungsspielraum zurückgeben.
Für Alleinerziehende haben sich Belastungen durch die Corona-Krise potenziert: Existenzsorgen in Folge der Kita- und Schulschließungen, Spagat zwischen Homeoffice und Homeschooling, wegen Social Distancing nicht auf das soziale Netzwerk zurückgreifen können. Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstehen“, hat Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), kritisiert.
Weitere Hintergrundinfos in der heutigen Pressemitteilung.
Alleinerziehende, die den vollen Kinderbonus für angemessen halten, können folgende Protestmail verschicken.
Unten stehenden Mailtext kopieren und als Mail an Ministerin Giffey und Minister Scholz übernehmen. Um eine Darstellung der eigenen Situation und des persönlich größten Ärgernisses ergänzen.
Absenden!
Mail an: poststelle(at)bmfsfj.bund.de
Mail an: poststelle(at)bmf.bund.de
Betreff: Voller Kinderbonus für Alleinerziehende!
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Giffey,
sehr geehrter Herr Minister Scholz,
mit Entsetzen habe ich erfahren, dass bei getrennten Eltern der Kinderbonus mit dem Kindesunterhalt verrechnet werden soll. Schließlich hatte das Familienministerium in einer Pressemitteilung vom 8. Juni ankündigt, dass der Kinderbonus nicht auf Unterhaltsleistungen angerechnet wird, was insbesondere Frauen finanziell unterstütze.
Die 300 Euro Kinderbonus sollen laut Familienministerium dabei helfen, die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern und den Familien finanziellen Handlungsspielraum zurückgeben. Für Alleinerziehende haben sich Belastungen durch die Corona-Krise potenziert: Existenzsorgen in Folge der Kita- und Schulschließungen, Spagat zwischen Homeoffice und Homeschooling, wegen Social Distancing nicht auf das soziale Netzwerk zurückgreifen können. Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten entstehen.
Meine Situation: …
Positiv zu verbuchen ist, dass der Kinderbonus nicht auf den Unterhaltsvorschuss oder auf Sozialleistungen angerechnet werden soll. Ich fordere Sie auf, diese Ausnahmeregelung auf den Kindesunterhalt auszuweiten!
Mit empörten Grüßen