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POLITISCHE AKTIONEN

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Protestaktion "Entlastung auch für Alleinerziehende! Unterhaltsvorschuss erhöhen statt kürzen!"

Berlin, 22. September 2022. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ergibt sich gemäß § 2 Unterhaltsvorschussgesetz durch Abzug des Kindergeldbetrages für erste Kinder vom Mindestunterhalt. Steigt also das Kindergeld im Rahmen des 3. Entlastungspakets um 18 Euro, verringert sich der Unterhaltsvorschuss um den gleichen Betrag. Für Alleinerziehende ein Nullsummenspiel. Dabei treffen Familien mit kleinem Einkommen und somit viele Alleinerziehende und ihre Kinder die steigenden Lebenshaltungspreise und Energiekosten besonders hart. Denn aufgrund des mit 43 Prozent übermäßig hohen Risikos in Armut zu leben, hatten viele Alleinerziehende auch vor der Inflation bereits ihre Belastungsgrenze erreicht oder überschritten. Für sie macht jeder Euro mehr oder weniger einen Unterschied.

Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben dadurch immer weniger Geld zur Verfügung als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen: Ihnen fehlt ein Betrag in Höhe des halben Kindergeldes, der sonst zusätzlich im Haushalt des betreuenden Elternteils zur Verfügung steht – ab Januar 2023 sind das 118,50 Euro. Deshalb ist es höchste Zeit, die Anrechnung des Kindergeldes zumindest an das Unterhaltsrecht anzugleichen und es nur zur Hälfte vom Mindestunterhalt abzuziehen.

Ärgern Sie sich auch? Möchten Sie Ihren Unmut kämpferisch loswerden? Was können Sie tun?

Danke an all die Alleinerziehenden, die unsere Aktion durch eine Empörungsmail an die Familienministerin unterstützt haben!