Protestaktion "Entlastung auch für Alleinerziehende! Unterhaltsvorschuss erhöhen statt kürzen!"
Berlin, 22. September 2022. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ergibt sich gemäß § 2 Unterhaltsvorschussgesetz durch Abzug des Kindergeldbetrages für erste Kinder vom Mindestunterhalt.
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