Schriftliche Stellungnahme für die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zu dem Thema "Wechselmodell als Regelfall"
Berlin, 13. Februar 2019. Die Debatte um das Wechselmodell ist im Bundestag angekommen. Gegenstand dieser Anhörung sind Anträge der Fraktionen von FDP und LINKEN. Die FDP verfolgt mit dem Antrag "Getrennt leben - Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen" (Drs.19/1175) das Ziel, das Wechselmodell als Regelfall einzuführen, wenn getrennte Eltern sich nicht einvernehmlich auf ein Betreuungsmodell einigen können. DIE LI-KE spricht sich in ihrem Antrag "Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen - Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell" (Drs. 19/1172) für die Elternautonomie bei der Wahl des Betreuungsmodells und gegen eine gesetzliche Verankerung des Wechselmodells als Regelfall aus. Sie fordert eine gesetzliche Klarstellung, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes auszuschließen, insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt und/oder Kindesmissbrauch. Weiter fordert DIE LINKE ein langfristiges Programm zur Schulung und Sensibilisierung von Familienrichtern und -richterinnen sowie weiterer am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligter für eine kindgerechte Gestaltung des Verfahrens inklusive der Befähigung, Kinder zu befragen. Entsprechende Fachkenntnisse der Richterschaft sollen als Voraussetzung für die Tätigkeit als Familienrichter bzw. -richterin gesetzlich festgelegt werden. Um die selbstbestimmte Entscheidung von Eltern zu unterstützen und zu begleiten, fordert DIE LINKE, eine entsprechende personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern sicherzustellen, damit diese den Familien bedarfsgerechte Beratungsangebote machen können.
Die schriftliche Stellungnahme für die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zu dem Thema "Wechselmodell als Regelfall" steht unten zum Download bereit.