Prozesskostenhilfeformularverordnung und Beratungshilfeformularverordnung
Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für eine Verordnung zur Verwendung von Formularen im Bereich der Beratungshilfe und zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für eine Verordnung zur Verwendung eines Formulars für die Er-klärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Berlin, 31.10.2013. Die im Sommer verabschiedete Novellierung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts tritt zum Januar 2014 in Kraft. Für die Berechnung des einzusetzenden Einkommens ist ab dem 01.01.2014 ausdrücklich die Abzugsfähigkeit von Mehrbedarfen nach § 21 SGB II und § 30 SGB XII vorgesehen. Personen, die solche Mehrbedarfe bekommen, sind beispielsweise Schwangere, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung. Wichtig: Auch für Personen, die den Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten, ist die Inanspruchnahme dieses weiteren Freibetrags möglich.
Da es sich um eine Neuregelung handelt, bemängelt der VAMV in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf Formularverordnung hinreichende Hinweise auf diese Abzugsmöglichkeiten sowohl in den Antragsformularen als auch in den Ausfüllhinweisen und setzt sich dafür ein, die Formulare entsprechend zu ergänzen.
Die vollständige Stellungnahme steht unten als Download für Sie bereit.