Mehr Rechte für biologische, nicht rechtliche Väter
Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Berlin, 06. Juli 2012. Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus Sicht des VAMV unverhältnismäßig. Väter, die zwar die biologischen sind, in der Regel aber keinerlei Kontakt zu dem Kind hatten, werden über das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geforderte Maß hinaus in ihrem Umgangs- und Auskunftsrecht gestärkt. Der Gesetzentwurf sieht vor, biologischen Vätern mit "berechtigtem Interesse" ein Umgangs- und Auskunftsrecht einzuräumen. Im Zuge eines solchen Verfahrens könnten zukünftig biologische, nicht rechtliche Väter auch gegen den Willen der Mutter ein Vaterschafsfeststellungsverfahren erwirken. Diese Möglichkeit lehnt der VAMV ab. Der VAMV fordert den Gesetzgeber daneben zu einer Konkretisierung hinsichtlich der nachweislich vorzuliegenden Umstände auf, unter denen ein Umgangsrecht als dem Kindeswohl am besten dienlich eingeschätzt und damit erwogen werden kann. Wegen der zu befürchtenden negativen Auswirkungen auf die soziale Familie geht der VAMV davon aus, dass die inzidente Vaterschaftsfeststellung und ein Umgangsrecht im Regelfall nicht dem Kindeswohl entsprechen, sondern nur in Ausnahmekonstellationen. In seiner jetzigen Form würde der Gesetzesentwurf den Schutz der sozialen Zweielternfamilien im Allgemeinen und den der Einelternfamilien im Besonderen unangemessen aufweichen.
Die vollständige Stellungnahme steht unten als Download für Sie bereit.