Kürzungen der Prozesskosten- und Beratungshilfe geplant
Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Berlin, 15. Juni 2012. Der VAMV spricht sich ausdrücklich dagegen aus, die mit dem Entwurf vorgesehenen massiven Einsparungen bei den in der Praxis bewährten Instrumenten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe vorzunehmen. Diese würden überproportional zu Lasten Alleinerziehender gehen.
Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährleisten, dass sich finanziell ungleich starke Parteien vor Gericht auf Augenhöhe begegnen können. Mit 68 Prozent wird Prozesskostenhilfe insbesondere im Bereich der Familiengerichtsbarkeit beantragt und bewilligt. Es darf nicht an Kostengründen scheitern, auch mithilfe der Gerichte Regelungen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu finden, die nicht zuletzt dem Wohl der betroffenen Kinder dienen.
Durch den vorliegenden Entwurf wird nach Ansicht des VAMV auf unverhältnismäßige Weise an der falschen Stelle gespart, denn verglichen mit den relativ geringen Einsparungen in den Länderhaushalten sind die Folgen für die einzelnen Betroffenen immens.
Die vollständige Stellungnahme steht unten als Download für Sie bereit.