Einschätzung: Reformvorschlag des wissenschaftlichen Beirats des BMFSFJ zur Reform des Kindesunterhaltsrechts
Berlin, 25. August 2023. Der VAMV hat sich in seiner Einschätzung zum Reformvorschlag des wissenschaftlichen Beirats des BMFSFJ zur Reform des Kindesunterhaltsrechts intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, an welchen Kriterien sich eine Reform des Kindesunterhalts messen lassen muss und ob das Modell des Beirats diesen Kriterien genügt. Dazu hat der VAMV die Rechtsprechung des BGH, das Modell des Beirats und das 3-Stufen-Modell des VAMV einander gegenübergestellt. Beispielrechnungen machen die Folgen der einzelnen Modelle für die Höhe des Kindesunterhalts anschaulich. Es zeigt sich, dass bei einer Reform des Kindesunterhalts im Interesse des Kindes die große Herausforderung darin bestehen wird, dass die Existenz des Kindes in beiden Elternhaushalten gesichert ist. Das Unterhaltsmodell des Beirats wird diesem Anspruch aus Sicht des VAMV leider nicht gerecht, da bereits ab 30 Prozent Mitbetreuung selbst bei hohem Einkommensgefälle substanzielle Unterhaltszahlungen wegbrechen würden.
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