Düsseldorfer Tabelle darf Armut in Einelternfamilien nicht weiter verschärfen!
Berlin, 28. Oktober 2021. Die Unterhaltsrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstags hat Änderungsvorschläge für die Düsseldorfer Tabelle 2022 veröffentlicht: So schlägt sie vor, den Selbstbehalt um 70 Euro auf 1.230 zu erhöhen. Außerdem regt die Kommission grundlegende Änderungen an: So soll u.a. die Düsseldorfer Tabelle in Zukunft nur noch auf ein Kind statt zwei Kinder ausgerichtet sein. Unterm Strich bedeutet das Kürzungen beim Unterhalt für alle Kinder und mehr Mangelfälle. Dies würde ein grundlegendes Problem weiter verschärfen statt lösen: der Kindesunterhalt ist bereits jetzt systematisch zu niedrig.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. hat hierzu eine kritische Stellungnahme veröffentlicht.
Die vollständige Stellungnahme steht unten als Download für Sie bereit.