Stellungnahme zum Normenkontrollantrag des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg auf Feststellung der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Nichtigkeit des Betreuungsgeldgesetzes, 1 BvF 2/13
Berlin, 26. Februar 2014.
Die Stellungnahme wird nach Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht.