Stellungnahme zum Gesetzentwurf einer Kindergrundsicherung
Berlin, 8. November 2023. Damit der VAMV das Vorhaben der geplanten Kindergrundsicherung weiter unterstützen kann, braucht es deutliche Verbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf.
Entgegen der erklärten Absicht der Bundesregierung wird die neue Kindergrundsicherung Alleinerziehenden in bestimmten Konstellationen sogar Verschlechterungen zum Status quo bringen. Für Kinder in Einelternfamilien, die heute vom Kinderzuschlag profitieren, droht ein sattes Minus in der Haushaltskasse, wenn der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung künftig für Umgangstage gekürzt wird. Bei parallelem Wohngeldbezug ergeben sich zusätzlich Einbußen dadurch, dass Unterhalt ab einer bestimmten Höhe stärker auf den Zusatzbetrag angerechnet werden soll. Denn ein Kindeseinkommen verringert zwei Leistungen. 10 Euro mehr Unterhalt können Wohngeld und Kindergrundsicherung zusammen um mehr als 10 Euro reduzieren. Parallel soll der Erwerbsdruck auf Alleinerziehende verstärkt werden, indem der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für alle Schulkinder an ein elterliches Mindesteinkommen geknüpft wird. Dabei können viele Alleinerziehende ihre Erwerbswünsche wegen mangelhafter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, wie etwa einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung, nicht umsetzen.
Der VAMV fordert, im parlamentarischen Verfahren die eingebauten Verschlechterungen für Alleinerziehende aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Im Zuge der Beratungen des Deutschen Bundestages über die Kindergrundsicherung ist der VAMV am 13.11.2023 als Sachverständiger zur Anhörung in den Familienausschuss eingeladen.
Die Stellungnahme des VAMV steht unten als Download bereit.