Keine Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss
Stellungnahme zum Referentenentwurf "Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz"
Berlin, 12. Oktober 2011. Der Unterhaltsvorschuss (UVG) ist ein wichtiges familienpolitisches Instrument, das armutsverhindernd wirken kann. Im Jahr 2009 bezogen 487.627 Kinder diese Ersatz- bzw. Ausfallleistung. Grundsätzlich begrüßt der VAMV Bestrebungen zur Entbürokratisierung, da diese Alleinerziehenden und der Verwaltung in der Praxis die Handhabung des UVG erleichtern kann. Allerdings sieht es der VAMV als problematisch an, wenn eine Entbürokratisierung mit einer Verschlechterung der Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder einhergeht. Deshalb lehnt der VAMV den Referentenentwurf in einigen Punkten entschieden ab, da diese Kürzungen zu Lasten alleinerzogener Kinder zur Folge haben würden.
Zudem weist der VAMV darauf hin, dass eine Entbürokratisierung von Verfahren nicht der einzige Punkt ist, an dem Handlungsbedarf im UVG besteht. Der VAMV bedauert, dass im vorliegenden Entwurf nicht das ebenfalls im Koalitionsvertrag verankerte Ziel aufgegriffen wurde, die Altersgrenze für den Bezug zu erhöhen. Der VAMV betont, dass jede Altersgrenze im UVG, die von den Altersgrenzen im Unterhaltsrecht abweicht, eine willkürliche Setzung ist. Die Praxis zeigt, dass die gesellschaftliche Realität immer weniger der ursprünglichen Begründung eines "Übergangsinstruments" entspricht, da barunterhaltspflichtige Elternteile auch langfristig nicht der Unterhaltspflicht nachkommen. Der VAMV empfiehlt deshalb eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 und die Aufhebung der gedeckelten Bezugsdauer. Allein im Jahr 2009 fielen 30.952 Kinder wegen Vollendung des 12. Lebensjahres aus dem Bezug, weitere 45.737 Kinder, da sie die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten überschritten hatten.