Anhörung im Bundestag: Familien steuerlich stärken
Berlin, 23. September 2024. In einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages geht es um einen Antrag der Union, die Familien durch steuerliche Entlastungen stärker unterstützen und auch Pflegende besser adressieren will: etwa durch ein Weiterentwickeln der steuerlichen Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen zu familiennahen Dienstleistungen oder durch das Ausweiten steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse etwa für Kinderbetreuungskosten. Zudem will die Union familienbedingte Ausgaben wie für Kinderbetreuung zu einem steuerlichen Abzugsbetrag weiterentwickeln.
Der VAMV hält diesen Vorschlag für bedenkenswert, denn ein Absetzbetrag von der Steuerschuld erreicht besser Familien mit mittleren und kleinen Einkommen und somit auch Alleinerziehende, die häufig nur kleine Einkommen zur Verfügung haben. Gleichzeitig gibt der VAMV zu bedenken, dass die aktuellen Probleme vieler Familien, eine bedarfsgerechte und verlässliche Kinderbetreuung zu finden, durch das nicht ausreichende Angebot bedingt sind. Dieses Problem ist nicht durch Steuerentlastungen lösbar. Angesichts dessen spricht sich der VAMV dafür aus, knappe Haushaltsmittel in das infrastrukturelle Angebot einer bedarfsgerechten, verlässlichen und guten Kindertagesbetreuung zu lenken statt in eine bessere Absetzbarkeit der Betreuungskosten. Vor allem mahnt der VAMV an, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Steuergutschrift für Alleinerziehende auch tatsächlich umzusetzen, denn diese wäre für Alleinerziehende eine wichtige Verbesserung.
Die Bundesgeschäftsführerin Miriam Hoheisel vertritt den VAMV als Sachverständige bei der Anhörung.
Die Stellungnahme steht unten als Download für Sie bereit.