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TIPPS UND INFORMATIONEN

Das Kind: Sein Wille und sein Wohl

Bereits mit der Geburt ist jedes Kind Träger eigener Rechte. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzung und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig. In kindschaftsrechtlichen Verfahren ist die persönliche Anhörung von Kindern ab 14 Jahren verbindlich vorgeschrieben, es sei denn, schwerwiegende Gründe sprechen dagegen. In der Praxis hören die Gerichte in vielen Fällen Kinder ab 3 bis 4 Jahren an. Kinder haben ein Mitspracherecht bei allen sie betreffenden Entscheidungen ihrer Eltern. Ebenso haben sie ein eigenes Recht auf Umgang mit beiden Eltern, unabhängig davon, ob diese miteinander verheiratet waren oder nicht.

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz können sich Kinder ohne Kenntnis der Eltern in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt wenden und dort beraten werden. Der Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt wurde noch einmal verbessert. Gewaltbereite Elternteile oder Dritte können der Wohnung verwiesen werden, wenn mit dieser Maßnahme eine Kindeswohlgefährdung abgewendet werden kann.

Alle Rechte des Kindes haben die Zielsetzung, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt aller Überlegungen zu stellen.

Nimmt man es mit den Rechten für Kinder ernst, so kommt man nicht umhin, dem Willen von Kindern eine angemessene Beachtung zu schenken. Kinder unterliegen nicht der Willkür ihrer Eltern. Schon kleine Kinder haben bereits einen ausgeprägten eigenen Willen. Die Schwierigkeit für Eltern besteht oft nicht darin, den Willen ihres Kindes wahrzunehmen, sondern zu entscheiden, wann sie diesen Willen respektieren und wann er ihrer Auffassung nach nicht zum Wohle des Kindes ist.

Ein kleines Kind, das den Mittagsschlaf nicht halten will, aber erkennbar müde ist, sollte behutsam zum Schlafen bewogen werden. Für eine 13-jährige ist der mitternächtliche Discobesuch nicht zum Wohle der Jugendlichen. Wenn sich Ihr Kind aber sträubt, von Verwandten oder Bekannten in den Arm genommen zu werden, sollten Sie seinen Willen respektieren. Auch wenn Sie Entscheidungen für Ihr Kind treffen, sollten Sie diese mit Ihrem Kind altersgemäß besprechen.

In zahlreichen Gesetzen wird auf das Wohl des Kindes Bezug benommen. Eine große Herausforderung für Eltern und vor allem für Jurist/innen oder Sozialpädagog/innen besteht darin, diesen Rechtsbegriff mit konkreten Inhalten zu füllen. Eine allgemeingültige Definition gibt es nicht. Das Kindeswohl beinhaltet mindestens alle notwendigen Bedingungen, die für das physisch und psychisch gesunde Aufwachsen eines Kindes vorhanden sein sollen und seine Entwicklung fördern. Ein so am Kindeswohl ausgerichtetes Handeln achtet die Rechte, den Willen und die Bedürfnisse des Kindes.

Zu den Themen 

  • Mutter und Vater
  • Sorgerecht
  • Umgang
  • Namensrecht und
  • Adoption


erhalten Sie detailierte Informationen im Kapitel 2 unseres VAMV-Taschenbuches "Allein erziehend - Tipps und Informationen", 25. Ausgabe 2023.

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