Alleinerziehende mit behinderten Kindern
Die Situation, mit einem behinderten Kind zu leben, verlangt von den betroffenen Eltern viel Kraft. Da die Rechtslage und die Frage nach den Zuständigkeiten von Behörden sehr kompliziert sind, ist es wichtig, über finanzielle und rechtliche Fragen gut informiert zu sein, um eine optimale Betreuung und Pflege des behinderten Kindes zu gewährleisten. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen und insbesondere die der Kinder mit Behinderungen sind in den letzten Jahren gestärkt worden. Im Jahr 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Deutschland ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Leitgedanke dabei ist Inklusion - alle gehören von vornherein dazu, niemand muss in Nachhinein integriert werden. Demzufolge besteht für Kinder mit Behinderungen nunmehr ein Anspruch darauf, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen zur Schule zu gehen.
Neben der Klärung von Sachfragen ist gerade für Alleinerziehende mit behinderten Kindern ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch von großer Bedeutung, um Isolation und Resignation zu verhindern. Bei Fragen der Lebensgestaltung hilft es oft, mit Eltern, die in einer ähnlichen Situation sind, zu sprechen. "Wie ist eine Berufstätigkeit möglich?" "Kann/will ich mein Kind regelmäßig von anderen Menschen betreuen lassen?" "Wo bleibe ich?" Gegenseitiger Rat und Unterstützung hilft, Situationen zu meistern und kann neue Horizonte öffnen. Nach der Darstellung der rechtlich-finanziellen Situation sollen daher die Literaturhinweise und Kontaktadressen am Schluss des Kapitels hierzu Anregungen geben.
Ein Teil der folgenden Leistungen kann in Form eines "Persönlichen Budgets" erbracht werden. Das heißt, dass Sie Geldbeträge oder Gutscheine erhalten und die bewilligten Leistungen selbst "einkaufen" und organisieren. Durch das persönliche Budget soll die Selbstbestimmung behinderter Menschen gestärkt werden.
Zum Thema Alleinerziehende und Ihre Kinder mit Behinderungen
- Alleinerziehende mit Behinderungen und
- Alleinerziehende mit behinderten Kindern
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