Stellungnahme zur Reform des SGB II
Stellungnahme zur Reform vom Gesetz SGB IIBerlin, 3.2.2026. Die Reform des SGB II würde alleinerziehende Leistungsberechtigte hart treffen. Der VAMV mahnt dringende Nachbesserungen an. Probleme Alleinerziehender, eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden und den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder außerhalb des SGB II zu sichern, lassen sich nicht mit härteren Sanktionen und verschärften Anforderungen zur Aufnahme von Arbeit lösen. Denn individueller Druck räumt keine strukturellen Barrieren aus dem Weg, die einer gelingenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder einer (Weiter-)Qualifizierung mit Kindern im Weg stehen.
Der VAMV fordert deshalb Nachbesserungen am Gesetzentwurf: Keine Sanktionen auf das Existenzminium, sondern Familien auf dem Weg in Arbeit unterstützen. Kein Vermittlungsvorrang in prekäre Arbeit, sondern berufliche Qualifizierung und Förderinstrumente stärken. Keine realitätsferne Vollzeit für Familien, sondern Rahmenbedingungen für gute Vereinbarkeit schaffen. Keine Pflicht zur schnellen Rückkehr für Eltern sehr kleiner Kinder, sondern einen Anspruch auf eine frühzeitige Wiedereinstiegsberatung etablieren. Keine Verschärfung der Wohnungsnot, sondern eine bedarfsgerechte Übernahme von Unterkunftskosten. Keine Mangelverwaltung zu Lasten von Kindern in Trennungsfamilien im Rahmen der temporären Bedarfsgemeinschaft, sondern endlich einen Umgangsmehrbedarf einführen!
Eine Reform des SGB II, die Alleinerziehende faktisch noch stärker unter erhöhten Druck setzt, ohne zugleich die strukturellen Vereinbarkeitshindernisse zu beseitigen, verfehlt den Anspruch eines chancengerechten Sozialstaats. Investitionen in Qualifizierung, Vereinbarkeit und bedarfsgerechte Förderung Alleinerziehender sind nicht nur eine Frage sozialer Gerechtigkeit, sondern auch ökonomischer Vernunft.
Die vollständige Stellungnahme steht unten als Download für Sie bereit.
Berlin, 2. Februar 2026. Eine Reform vom Gesetz SGB II ist geplant. Diese Reform würde alleinerziehende Menschen stark treffen. Alleinerziehend heißt: Eine Person sorgt allein für ihr Kind oder ihre Kinder. Der Verband VAMV warnt davor. Er sagt: Das Gesetz muss dringend verbessert werden. Alleinerziehende haben oft große Probleme. Sie finden schwer eine Arbeit, von der sie gut leben können. Sie müssen auch für ihre Kinder sorgen. Diese Probleme kann man nicht lösen, wenn man strengere Strafen macht oder Menschen zu mehr Arbeit zwingt. Individueller Druck hilft nicht. Druck auf einzelne Menschen beseitigt keine Hindernisse. Diese Hindernisse gibt es im Alltag. Zum Beispiel bei der Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Oder bei Ausbildung und Weiterbildung mit Kindern. Der Verband VAMV fordert deshalb Änderungen am Gesetzentwurf: Keine Strafen, die das Existenzminimum kürzen. Stattdessen: Familien auf dem Weg in Arbeit unterstützen. Keine schnelle Vermittlung in schlecht bezahlte und unsichere Arbeit. Stattdessen: Ein Recht auf berufliche Weiterbildung und mehr Unterstützung dafür. Keine Pflicht für Eltern sehr kleiner Kinder, schnell wieder zu arbeiten. Stattdessen: Ein Recht auf frühe Beratung für den Wiedereinstieg. Keine Verschärfung der Wohnungsnot. Stattdessen: Die Kosten für Wohnung und Heizung passend übernehmen. Keine Nachteile für Kinder aus getrennten Familien. Stattdessen: Einen extra Bedarf anerkennen, wenn Kinder Zeit bei beiden Eltern verbringen. Eine Reform vom SGB II darf Alleinerziehende nicht noch mehr unter Druck setzen. Vor allem dann nicht, wenn die echten Probleme bestehen bleiben. Ein gerechter Sozialstaat muss gleiche Chancen ermöglichen. Investitionen in Weiterbildung, in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und in passende Unterstützung für Alleinerziehende sind wichtig.Sie sind gerecht und auch sinnvoll für die Wirtschaft.
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