Mindestunterhalt 2021 steigt stärker als geplant!

17. November 2020. Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat per Verordnung den Mindestunterhalt für das Jahr 2021 erhöht. In der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) wird der Mindestunterhalt bei 393 Euro liegen, in der zweiten Altersstufe (6-11Jahre) bei 451 Euro und in der dritten Altersstufe (12-17) bei 528 Euro. Hintergrund ist, dass das Existenzminimum für Kinder deutlich gestiegen ist, wie der aktuelle 13. Existenzminimumbericht für die Jahre 2021 und 2022 festgestellt hat. Deshalb das BMJV die 2019 erfolgte Verordnung für 2021 nun nach oben korrigiert. Das BMJV legt alle zwei Jahre per Verordnung den Mindestunterhalt fest. Dieses Verfahren sowie die Höhe des Mindestunterhalts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1612a geregelt.
Pressemitteilung des Justizministeriums unter www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/111320_Mindesunterhalt.html