Information für Alleinerziehende: Beantragung von Pässen für minderjährige Kinder
Aus der Praxis haben wir gehört, dass Alleinerziehende teilweise Probleme bei der Passbeantragung für ihre Kinder haben. Dabei fordern Behörden ganz unterschiedliche Nachweise dafür, dass der andere sorgeberechtigte Elternteil mit der Passbeantragung einverstanden ist. Teilweise soll dieser sogar bei der Beantragung anwesend sein. Dies entspricht aber nicht den Verwaltungsvorschriften, die für die Anwendung des Pass-Gesetzes gelten und von den Behörden berücksichtigt werden müssen. Daher möchten wir mit diesem Informationsblatt Alleinerziehende darüber informieren, welche Anforderungen sie bei der Passbeantragung erfüllen müssen und was gerade nicht von den Behörden gefordert werden darf.
Diese Info steht als Download unten für Sie bereit.
Wir haben aus der Praxis gehört: Alleinerziehende haben manchmal Probleme, wenn sie einen Pass für ihr Kind beantragen wollen. Manche Behörden verlangen viele verschiedene Nachweise. Damit sollen Alleinerziehende zeigen,
dass der andere Elternteil mit dem Pass einverstanden ist. Manchmal verlangen Behörden sogar, dass der andere Elternteil persönlich mitkommt. Das ist aber nicht richtig. Denn dafür gibt es feste Regeln. Diese Regeln stehen in den Verwaltungsvorschriften zum Pass-Gesetz. An diese Regeln müssen sich die Behörden halten.
Mit diesem Informationsblatt wollen wir helfen. Wir erklären Alleinerziehenden: Was sie für die Passbeantragung wirklich brauchen. Und was die Behörden nicht verlangen dürfen. So sollen Alleinerziehende besser informiert sein
und ihre Rechte kennen.
Diese Info steht als Download unten für Sie bereit.