Gegen Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss – wir bleiben dran!

Unterhaltsvorschuss darf nicht gekürzt werden. Wir setzen uns weiter dafür ein.
Gegen Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss – wir bleiben dran!

Berlin, 14. Juli 2026 Fast 143.000 Menschen unterstützen inzwischen unsere Petition „Unterhaltsvorschuss nicht streichen!“. Ende Juni haben wir fast 139.000 Unterschriften an Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion im Familienausschuss übergeben. Absehbare Kürzungen sind seitdem konkreter geworden. Wir bleiben dran und planen für den Spätsommer und Frühherbst weitere Aktionen.

Bild: Lonksy / i.A.v. Campact

Starkes Signal gegen Kürzungen

Am 23. Juni hat VAMV-Bundesgeschäftsführerin Miriam Hoheisel fast 139.000 Unterschriften vor dem Deutschen Bundestag übergeben. Entgegengenommen haben diese Truels Reichardt, der in der SPD-Bundestagsfraktion für den Unterhaltsvorschuss zuständig ist, die Vorsitzende des Familienausschusses Saskia Esken und das Ausschussmitglied Felix Döring. Die Botschaft der zahlreichen Unterstützenden ist klar: Kinder dürfen nicht zum Sparobjekt werden. Auch der VAMV lehnt Verschlechterungen beim Unterhaltsvorschuss entschieden ab!

Kürzungspläne werden konkreter

Leider hat sich die politische Entwicklung seit der Übergabe in eine andere Richtung bewegt. Bundeskanzler Friedrich Merz und die Ministerpräsident*innen der Länder haben sich darauf verständigt, beim Unterhaltsvorschuss zu kürzen. Am vergangenen Wochenende sind nun konkrete Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien bekannt geworden, den Unterhaltsvorschuss künftig für Kinder von Alleinerziehenden ab dem 16. Geburtstag zu streichen. Das Bundesfamilienministerium soll dazu zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind die Mittel für den Unterhaltsvorschuss bereits um ein Drittel gekürzt.
Auch die Jugend- und Familienminister*innen der Länder wollen Änderungen. Sie unterstützen den Vorschlag der Kommission zur Sozialstaatsreform, den gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss und SGB-II-Leistungen abzuschaffen. Auch das lehnt der VAMV ab.

Warum der Unterhaltsvorschuss für alle Kinder wichtig ist

Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Kindesunterhalt zahlt. Das Geld wird von Alleinerziehenden dringend für den Lebensunterhalt ihrer Kinder gebraucht. Wenn künftig weniger Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten, wird es zugleich für Unterhaltspflichtige einfacher, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Das kann nicht im Interesse des Staates sein.

Für Familien im SGB-II-Bezug wird der Unterhaltsvorschuss voll als eigenes Einkommen angerechnet. Er hat für sie aber trotzdem eine wichtige Funktion. Denn er macht deutlich: Der andere Elternteil ist für den Lebensunterhalt seines Kindes verantwortlich. Gleichzeitig zeigt der Unterhaltsvorschuss, welches Einkommen Alleinerziehenden tatsächlich fehlt, um den SGB-II-Bezug verlassen zu können.

Unterhaltsvorschuss stärken statt kürzen

Für den VAMV ist klar: Alle Kinder von Alleinerziehenden müssen Zugang zum Unterhaltsvorschuss haben, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Statt Kürzungen braucht es Verbesserungen. Der Unterhaltsrückgriff muss gestärkt und das Kindergeld – wie beim Kindesunterhalt – nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. CDU und SPD sollten ihre Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen. 

Angesichts immer konkreter werdender Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss bleiben wir dran und planen für den Spätsommer weitere Aktionen. Darüber halten wir Euch auf dem Laufenden. Bis dahin läuft unsere Petition weiter: Unterstützt uns, indem Ihr sie unterzeichnet und teilt!

Petition „Unterhaltsvorschuss nicht streichen!“ jetzt unterstützen! 

Berlin, 14. Juli 2026

Fast 143.000 Menschen unterstützen jetzt unsere Petition „Unterhaltsvorschuss nicht streichen!“.

Ende Juni haben wir fast 139.000 Unterschriften** an Politikerinnen und Politiker der SPD im Familienausschuss des Deutschen Bundestages übergeben.

Seitdem ist die Gefahr größer geworden:
Der Unterhaltsvorschuss könnte bald gekürzt werden.

Deshalb machen wir weiter.
Für den Spätsommer und den Frühherbst planen wir weitere Aktionen.

Bild: Lonksy / i.A.v. Campact

Viele Menschen sagen: Keine Kürzungen!

Am 23. Juni hat die Bundesgeschäftsführerin des VAMV, Miriam Hoheisel, fast 139.000 Unterschriften vor dem Deutschen Bundestag übergeben.

Entgegengenommen haben sie:

Truels Reichardt von der SPD,
Saskia Esken, die Vorsitzende des Familienausschusses,
und Felix Döring, Mitglied des Familienausschusses.

Die Botschaft der vielen Unterstützerinnen und Unterstützer ist klar:

Kinder dürfen nicht die Leidtragenden von Sparmaßnahmen sein.

Auch der VAMV sagt:
Der Unterhaltsvorschuss darf nicht gekürzt werden.**

Die Pläne für Kürzungen werden konkreter

Leider gibt es schlechte Nachrichten.

Bundeskanzler Friedrich Merz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder wollen beim Unterhaltsvorschuss sparen.

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat vorgeschlagen:

Kinder ab 16 Jahren sollen künftig keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommen.

Das Bundesfamilienministerium will dazu bald ein Gesetz vorlegen.

Auch im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist schon weniger Geld für den Unterhaltsvorschuss vorgesehen.

Außerdem wollen die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder weitere Änderungen.

Sie wollen, dass Familien nicht mehr gleichzeitig Unterhaltsvorschuss und Leistungen nach dem SGB II bekommen.

Das SGB II regelt die Grundsicherung für Menschen mit wenig Einkommen.

Auch diesen Vorschlag lehnt der VAMV ab.

Warum der Unterhaltsvorschuss wichtig ist

Manchmal zahlt ein Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt für sein Kind.

Dann hilft der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss.

Viele Alleinerziehende brauchen dieses Geld für den Lebensunterhalt ihrer Kinder.

Wenn weniger Kinder Unterhaltsvorschuss bekommen, kann es für unterhaltspflichtige Eltern leichter werden, keinen Unterhalt zu zahlen.

Das ist nicht richtig.

Auch Familien mit Leistungen nach dem SGB II brauchen den Unterhaltsvorschuss.

Das Geld wird zwar auf die Leistungen angerechnet.

Trotzdem ist der Unterhaltsvorschuss wichtig.

Er zeigt:
Der andere Elternteil ist für den Unterhalt seines Kindes verantwortlich.

Außerdem zeigt der Unterhaltsvorschuss:
Dieses Geld fehlt der Familie, wenn der andere Elternteil nicht zahlt.

Der Unterhaltsvorschuss muss besser werden

Der VAMV fordert:

Alle Kinder von Alleinerziehenden müssen Unterhaltsvorschuss bekommen können, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt.

Der Unterhaltsvorschuss darf nicht gekürzt werden.

Stattdessen muss der Staat besser dafür sorgen, dass der fehlende Unterhalt von den unterhaltspflichtigen Eltern eingefordert wird.

Außerdem soll beim Unterhaltsvorschuss – wie beim Kindesunterhalt – nur die Hälfte des Kindergeldes angerechnet werden.

CDU und SPD sollen ihre Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag schnell umsetzen.

Wir machen weiter

Die Gefahr von Kürzungen wird immer größer.

Deshalb setzen wir uns weiter für den Unterhaltsvorschuss ein.

Für den Spätsommer planen wir weitere Aktionen.

Wir informieren Euch darüber.

Bitte unterstützt unsere Petition.

Unterschreibt die Petition und teilt sie mit anderen.

Petition „Unterhaltsvorschuss nicht streichen!“ jetzt unterstützen!