Alternativbericht zur Istanbul-Konvention

Ein anderer Bericht über die Istanbul-Konvention

Berlin, 20.11.2025. Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat am 17.11.2025 seinen 2. Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland GREVIO, dem unabhängigen Expert*innengremium des Europarats, vorgelegt und zeigt auf: Es bestehen weiterhin massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Auch sieben Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. Es fehlt zudem an einer klaren Verbindlichkeit bei der bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen und Mädchen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten und Wohnungs- und obdachlose Frauen, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft. Offen ist auch, gesetzlich sicher zu stellen, dass der Gewaltschutz Vorrang vor dem Umgangsrecht hat.

 

Berlin, 20.11.2025.Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat am 17.11.2025 seinen zweiten Bericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland vorgelegt. Das GREVIO heißt dieser Bericht. GREVIO ist ein unabhängiges Expertenteam des Europarats.
Wichtiges aus dem Bericht:

  • Es gibt immer noch große Lücken beim Schutz vor Gewalt gegen Frauen.
  • Auch sieben Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention fehlen:
    • eine klare, übergreifende Strategie
    • funktionsfähige Einrichtungen
    • genügend Geld und andere Ressourcen
    • klare Verpflichtungen überall in Deutschland, die Maßnahmen umzusetzen
  • Besonders betroffen sind Gruppen wie:
    • Frauen und Mädchen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte
    • Frauen mit Behinderungen
    • Menschen mit verschiedenen geschlechtlichen Identitäten
    • wohnungs- oder obdachlose Frauen
  • Der Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Rechtswissen ist für diese Gruppen nach wie vor schlecht.
  • Es bleibt offen, ob der Gewaltschutz vor dem Umgangsrecht gesetzlich sicher gestellt wird.