Offener Brief: Unterhaltsvorschuss stärken statt kürzen!
Der Staat soll mehr Unterhalts-Vorschuss zahlen. Der Staat darf den Unterhalts-Vorschuss nicht kürzen.Berlin, 5. November 2026. In einem gemeinsamen offenen Brief fordern 24 Verbände den Unterhaltsvorschuss zu stärken. Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss durch Alters- oder Einkommensgrenzen kritisieren die Verbände scharf. Familienministerin Prien hat in Aussicht gestellt, den Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-Jährige doch nicht zu streichen. Das ist eine gute Nachricht. Allerdings hat sie gleichzeitig angekündigt, stattdessen die Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss durch eine Einkommensgrenze für Alleinerziehende umzusetzen. „Sparen Sie nicht beim Unterhaltsvorschuss auf Kosten der Zukunftsperspektiven junger Menschen“, appellieren die Verbände an den Bundeskanzler, den Finanzminister und die Familienministerin. Zugleich fordern Familien-, Frauen- und Wohlfahrtsverbände, der DGB und weitere Organisationen auf Initiative des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Setzen Sie stattdessen die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um: eine nur noch hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss und eine konsequente Durchsetzung der Unterhaltspflicht.“
„Zwischen 394 und 227 Euro weniger im Monat pro Kind reißen ein riesiges Loch in die Haushaltskasse, viele Alleinerziehende wissen nicht, wie sie dieses schließen sollen. Gleichzeitig arbeiten alleinerziehende Mütter mit 39 Prozent bereits deutlich häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien mit 31 Prozent“, kritisiert Myriam Gros, stellvertretende VAMV-Vorsitzende. „Ab einem bestimmten Einkommen Alleinerziehender den Unterhaltsvorschuss zu kappen, wäre deshalb ein falscher Weg: Er belastet Alleinerziehende bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten und wäre mit viel Aufwand durch neue Einkommensprüfungen verbunden. Das ist keine ‚sozial gerechte‘ Einsparung, sondern eine Kürzung, die das Unterhaltsrecht aushöhlt: Sie verlagert die Verantwortung für den Unterhalt auf den betreuenden Elternteil und konterkariert das Vorhaben, Unterhaltsansprüche konsequent durchzusetzen“, mahnt Gros.
Im Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss um 400 Millionen von 1,3 auf 0,9 Mrd. Euro gekürzt. Für den 12.11. ist die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses angekündigt, hier ist noch Gelegenheit, die Kürzung zu korrigieren. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindesunterhalt verlassen können.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 1,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
Berlin, 5. November 2026.
24 Verbände haben zusammen einen offenen Brief geschrieben.
Ein Verband ist ein Zusammen-Schluss.
Die Mitglieder setzen sich für gemeinsame Ziele ein.
Ein offener Brief bedeutet:
Alle Menschen können den Brief lesen.
Die Verbände fordern:
Der Staat soll den Unterhalts-Vorschuss stärken.
Was ist der Unterhalts-Vorschuss?
Viele Kinder leben bei einem Elternteil.
Zum Beispiel bei der Mutter.
Die Mutter ist dann alleinerziehend.
Auch Väter können alleinerziehend sein.
Der andere Elternteil muss Geld für das Kind zahlen.
Dieses Geld heißt: Unterhalt.
Manchmal zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt.
Oder er zahlt zu wenig Unterhalt.
Dann hilft der Staat unter bestimmten Bedingungen mit Geld.
Dieses Geld heißt: Unterhalts-Vorschuss.
Die Familien-Ministerin will beim Unterhalts-Vorschuss sparen
Frau Prien ist die Familien-Ministerin.
Bisher gab es diesen Plan:
Für Kinder mit 16 oder 17 Jahren
soll es keinen Unterhalts-Vorschuss mehr geben.
Jetzt hat Frau Prien gesagt:
Vielleicht bleibt der Unterhalts-Vorschuss für diese Kinder doch erhalten.
Das ist eine gute Nachricht.
Aber Frau Prien hat auch einen anderen Plan angekündigt:
Es soll eine Einkommens-Grenze für Alleinerziehende geben.
Das bedeutet:
Der Staat prüft das Einkommen von Alleinerziehenden.
Zum Einkommen gehört zum Beispiel der Lohn.
Liegt das Einkommen über einer bestimmten Grenze?
Dann soll es keinen Unterhalts-Vorschuss mehr geben.
Die Verbände kritisieren beide Pläne scharf.
Sie fordern:
Kinder sollen den Unterhalts-Vorschuss weiter bekommen.
Auch mit 16 oder 17 Jahren.
Und auch bei einem höheren Einkommen von Alleinerziehenden.
Die Regierung soll ihre Vereinbarungen umsetzen
Der offene Brief richtet sich an:
-
den Bundes-Kanzler.
-
den Finanz-Minister.
-
die Familien-Ministerin.
Die Verbände fordern:
Sparen Sie nicht beim Unterhalts-Vorschuss.
Junge Menschen brauchen das Geld für ihre Zukunft.
Die Idee für den Brief hatte der VAMV.
VAMV ist die Abkürzung für:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter.
Viele andere Organisationen machen mit.
Sie setzen sich für Familien und Frauen ein.
Oder sie helfen Menschen in schwierigen Lebens-Lagen.
Auch der Deutsche Gewerkschafts-Bund macht mit.
Die Abkürzung ist: DGB.
Der DGB setzt sich für die Interessen von Beschäftigten ein.
Die Parteien in der Regierung haben Vereinbarungen aufgeschrieben.
Diese Vereinbarungen stehen im Koalitions-Vertrag.
Die Verbände fordern:
Setzen Sie die Vereinbarungen um.
Dabei geht es um 2 Dinge:
1. Mehr Unterhalts-Vorschuss
Bisher gilt:
Der Staat zieht das ganze Kinder-Geld
bei der Berechnung vom Unterhalts-Vorschuss ab.
In Zukunft soll der Staat
nur noch die Hälfte vom Kinder-Geld abziehen.
Dann bekommen die Familien mehr Unterhalts-Vorschuss.
2. Unterhalt für Kinder durchsetzen
Der Staat muss stärker dafür sorgen:
Eltern zahlen den Unterhalt für ihre Kinder.
Sie erfüllen ihre Pflicht.
Alleinerziehende brauchen das Geld
Myriam Gros ist stellvertretende Vorsitzende vom VAMV.
Sie sagt:
Durch die Kürzung fehlen jeden Monat
zwischen 227 und 394 Euro für jedes Kind.
Das ist sehr viel Geld.
Viele Alleinerziehende wissen dann nicht:
Wie sollen wir alles bezahlen?
Viele alleinerziehende Mütter arbeiten schon in Vollzeit.
Vollzeit bedeutet zum Beispiel:
Eine Person arbeitet 40 Stunden in der Woche.
Von 100 alleinerziehenden Müttern arbeiten 39 in Vollzeit.
Bei Müttern in Paar-Familien sind es 31 von 100.
In einer Paar-Familie leben beide Eltern zusammen.
Myriam Gros sagt:
Eine Einkommens-Grenze ist der falsche Weg.
Die Familien brauchen weiter Geld für ihren Alltag.
Zum Beispiel für Essen und Miete.
Diese Kosten bleiben gleich.
Aber mit einer Einkommens-Grenze bekommen manche Familien weniger Geld.
Außerdem muss der Staat dann das Einkommen prüfen.
Das macht viel zusätzliche Arbeit.
Die Kürzung ist nicht sozial gerecht.
Der andere Elternteil muss Unterhalt zahlen.
Das ist seine Pflicht.
Zahlt der andere Elternteil nicht?
Dann muss der Staat helfen.
Ohne Unterhalts-Vorschuss muss der alleinerziehende Elternteil
alle Kosten für das Kind selbst bezahlen.
Dabei will die Regierung doch dafür sorgen:
Eltern zahlen den Unterhalt für ihre Kinder.
Die Regierung kann die Kürzung noch verhindern
Die Regierung plant die Ausgaben für das Jahr 2027.
Dieser Plan heißt: Bundes-Haushalt.
Bisher sind für den Unterhalts-Vorschuss
1,3 Milliarden Euro vorgesehen.
Für 2027 sind nur noch
0,9 Milliarden Euro vorgesehen.
Das sind 400 Millionen Euro weniger.
Am 12. November berät der Haushalts-Ausschuss über den Plan.
Im Haushalts-Ausschuss arbeiten Abgeordnete vom Bundes-Tag.
Sie beraten über die Einnahmen und Ausgaben vom Staat.
Die Abgeordneten können die geplante Kürzung noch ändern.
Die Verbände fordern:
Der Unterhalts-Vorschuss muss erhalten bleiben.
Er muss weiter für alle Kinder und Jugendlichen
unter 18 Jahren da sein:
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
Oder wenn der andere Elternteil zu wenig Unterhalt zahlt.
Das ist der VAMV
Der VAMV setzt sich seit 1967 für Alleinerziehende ein.
Heute gibt es 1,7 Millionen Alleinerziehende in Deutschland.
Das sind eine Million und 700 Tausend Menschen.
Der VAMV fordert:
Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil
müssen die gleichen Rechte haben wie andere Familien.
Die Bedingungen im Alltag müssen dazu passen.
Alleinerziehende und ihre Kinder brauchen passende Unterstützung.
Der VAMV setzt sich auch dafür ein:
Beide Eltern übernehmen Verantwortung für ihre Kinder.
Auch nach einer Trennung oder Scheidung.