Bündnis Istanbul-Konvention – Kurzversion des Alternativberichts zum Gewaltschutz in Deutschland
Istanbul-Konventionsbündnis – Kurzer Text zum alternativen Bericht über den Schutz vor Gewalt in DeutschlandBerlin, 25.9.2026. Zusammen mit rund 20 Organisationen ist der VAMV Mitglied im Bündnis Istanbul-Konvention (BIK). Ziel des Bündnisses ist es, die Umsetzung dieses Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu begleiten und voranzutreiben.
Deutschland ist verpflichtet, Berichte über den Stand der Umsetzung der Konvention zu verfassen und beim Kontrollgremium GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) einzureichen. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben ebenfalls die Möglichkeit, Berichte einzureichen. Diese ergänzen die staatliche Darstellung um eine kritische Praxisperspektive der Zivilgesellschaft und unmittelbar Betroffener.
Das BIK legte 2021 seinen ersten Alternativbericht vor. Auf die Inhalte nahm GREVIO 2022 in seiner Basisevaluation Bezug und attestierte Deutschland erhebliche, flächendeckende Mängel in der Umsetzung der Konvention.
Das BIK hat am 17. November 2025 seinen zweiten Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland vorgelegt und an GREVIO übergeben. Dieser bewertet den seitdem erzielten Fortschritt – und die verbliebenen Defizite. Das BIK hat nun auch eine Kurzversion entwickelt, welche für die Praxis – bis in die kommunale Ebene vor Ort – als niedrigschwelliges Instrument nutz- und anwendbar ist.
Sowohl der Alternativbericht als auch die Kurzversion können Sie unten aufrufen.
Die Website des BIK finden Sie unter diesem Link: https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/
Berlin, 25. September 2026. Der VAMV ist zusammen mit rund 20 Organisationen Mitglied im Bündnis Istanbul-Konvention (BIK).
Ziel des Bündnisses ist es, die Regeln des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt besser umzusetzen. Das Bündnis möchte helfen und die Umsetzung voranbringen.
Deutschland muss Berichte schreiben über den Stand der Umsetzung der Konvention und diese Berichte beim GREVIO einreichen. GREVIO ist eine Expertengruppe, die prüft, wie gut Deutschland die Regeln umsetzt. Auch Zivilgesellschaftliche Organisationen können Berichte schreiben. Sie geben eine kritische Sicht der Praxis von Betroffenen dazu.
Das BIK hat 2021 seinen ersten Alternativbericht vorgelegt. 2022 hat GREVIO gesagt, dass Deutschland viele Mängel hat und die Umsetzung nicht gut läuft.
Am 17. November 2025 hat das BIK seinen zweiten Alternativbericht vorgelegt und ihn an GREVIO übergeben. GREVIO schaut, wie viel Fortschritt es gibt und wo noch Defizite sind. Das BIK hat auch eine kurze Version gemacht, die praktisch vor Ort genutzt werden kann, auch auf kommunaler Ebene.
Sie können den Alternativbericht und die Kurzversion unten aufrufen.
Die Website des BIK finden Sie unter diesem Link: https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/