Steuergutschrift für Alleinerziehende – Versprechen halten!
5. Juni 2024. Protestaktion zur Steuergutschrift: Im Koalitionsvertrag hat die Ampel Alleinerziehenden eine Steuergutschrift versprochen. Das Jahressteuergesetz 2024 ist die letzte Gelegenheit, diese umzusetzen. Nun hat das Kabinett dieses Gesetz ohne die Steuergutschrift verabschiedet. Bist du so empört wie wir? Mit einem Klick kannst du deine Protestmail ans Finanzministerium schicken.
Tipp: Mehr dazu, was eine Steuergutschrift ist und wie diese Alleinerziehende unterstützen kann, findest Du weiter unten in unseren FAQs.
DU WILLST DICH FÜR DIE STEUERGUTSCHRIFT STARK MACHEN?
#SteuergutschriftJetzt! – wie funktioniert das? Klick auf den Button und es öffnet sich automatisch dein Mailprogramm mit dem vorformulierten Text und der richtigen Mailadresse. Du kannst die Mail selbstverständlich ändern oder ergänzen, dann abschicken und fertig!
Mach mit bei unserer Protestaktion #SteuergutschriftJetzt! und zeige: Die Steuergutschrift für Alleinerziehende darf nicht sang- und klanglos unter den Tisch fallen!
UNSERE MAIL AN DEN FINANZMINISTER
An: poststelle@bmf.bund.de
Betreff: Steuergutschrift für Alleinerziehende – Versprechen halten!
Sehr geehrter Herr Minister Lindner,
im Koalitionsvertrag haben Sie als Vertreter der FDP mit SPD und Grünen vereinbart: „Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.“
Auf diese Steuergutschrift für Alleinerziehende freue ich mich seit 2021. Das Jahressteuergesetz 2024 ist die letzte Gelegenheit, diese umzusetzen. Das Kabinett hat dieses Gesetz nun verabschiedet – aber die Steuergutschrift fehlt darin!
Ich bin alleinerziehend und der tägliche Spagat zwischen Beruf, Kindern und Haushalt kostet mich viel Kraft. Ich finde es ungerecht, dass das Ehepaar nebenan durch den Splittingvorteil viel weniger Steuern zahlt als ich, obwohl wir ungefähr gleich viel verdienen. Ich fühle mich von der Politik im Stich gelassen, wenn die Steuergutschrift nun doch nicht kommt.
Halten Sie Ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag: Übernehmen Sie als Finanzminister Verantwortung für die Finanzierung und Umsetzung der Steuergutschrift für Alleinerziehende – diese darf nicht einfach unter den Tisch fallen!
Mit freundlichen Grüßen
HINTERGRÜNDE ZUR STEUERGUTSCHRIFT
Die Ampel hat Alleinerziehenden im Koalitionsvertrag eine Steuergutschrift versprochen. Das wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen ein Gewinn. Was fehlt, ist die Umsetzung: Das Jahressteuergesetz 2024 die letzte Gelegenheit vor den Wahlen 2025. Das Kabinett hat dieses nun verabschiedet, aber die Steuergutschrift ist wieder nicht reingekommen.
Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b Einkommenssteuergesetz). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Dieser liegt bei maximal 1.920 Euro im Jahr, bei einem Einkommen, auf das der Spitzensteuersatz gezahlt wird. Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz hoher Belastung.
„Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.“
Die Steuergutschrift funktioniert anders als der heutige Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (siehe Frage „Wie ist der Status quo?“) Neu ist, dass die Steuergutschrift von der individuellen Steuerschuld abzogen wird, also dem konkreten Betrag, der sonst als Steuer ans Finanzamt fließen würde. Das führt besonders bei kleinen Einkommen zu einer Verbesserung. Ist die Steuerschuld niedriger als die Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt. Damit ist die Steuergutschrift eine Mischung aus Steuervorteil und sozialer Förderung. Diese Kombination ist wiederum nicht neu – sondern auch beim Zusammenspiel von Kinderfreibeträgen und Kindergeld etabliert.
Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat. Mit Geld verdienen, Kinder betreuen, das Familienleben managen und der alltäglichen Hausarbeit stemmen Alleinerziehende überwiegend allein, was sich in Paarfamilien sonst zwei Erwachsene teilen können. Trotzdem sind Alleinerziehende und ihre Kinder mit 41 Prozent überproportional von Armut bedroht und haben häufiger gesundheitliche Einschränkungen. Alleinerziehende sparen im Gegensatz zu Paarfamilien nicht durch einen gemeinsamen Haushalt. Stattdessen haben sie oftmals zusätzliche Ausgaben für Kinderbetreuung zu tragen, Betreuungslücken treffen sie unmittelbar.
Die Steuergutschrift muss zu einer Verbesserung für Alleinerziehende führen. Die Finanzierung darf keinesfalls „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden mit unterschiedlichen Einkommen erfolgen. Somit muss die Steuergutschrift mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1.920 Euro im Jahr liegen. Sie sollte regelmäßig erhöht werden, vergleichbar mit anderen steuerlichen Entlastungen. Im Zusammenspiel mit Sozialleistungen darf es zu keiner Verschlechterung kommen, etwa dem SGB II, dem Kinderzuschlag oder dem Wohngeld.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2009 festgestellt, dass das erhöhte Armutsrisiko sowie die regelmäßig vorliegende besondere zeitliche und psychosoziale Belastung von Alleinerziehenden Gründe sind, die eine steuerliche Entlastung rechtfertigen. Es hat dem Gesetzgeber hierbei einen großen Gestaltungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerG 2 BvR 310/07, Beschluss vom 22.05.2009).